06.07.2018 Einfuhrvorschriften nach Island für Reitkleidung

Ihre Reitkleidung kann Krankheitserreger enthalten, gegen die die Pferde hierzulande resistent sind, Pferde in Island jedoch nicht. Gemäß den isländischen Einfuhrvorschriften müssen Reitkleidungen und sämtliche Kleidungsstücke, die hier mit Pferden und anderen Tieren in Berührung gekommen sind, in der Waschmaschine oder in der chemischen Reinigung gereinigt worden sein (wenn Sie Ihre Sachen zuhause waschen, empfiehlt es sich, einen Desinfektionszusatz oder Hygiene-Spüler zu benutzen). Reitschuhe und –stiefel sowie Reitkleidung, die weder in der Reinigung noch in der Waschmaschine gereinigt werden kann, muss gründlich (mit Wasser und Seife) gewaschen, getrocknet und 5 Tage vor Einreise desinfizert werden. Benutztes Leder (Trensen, Satteltaschen, Stiefel, Echtlederreithosen, Lederhandschuhe etc.) oder Wachs (Wachsmäntel und –jacken) dürfen nicht eingeführt werden. Bitte beachten Sie, dass dies eventuell nur ein Auszug aus der aktuellen Verordnung sein kann; wir erklären ausdrücklich kein Vollständigkeit derer. Quelle: Reiseführer Island 2018.