26.05.2015 Landwirtschaft

Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen auf neuem Höchststand
Rund zwei Dritttel der Flächen gepachtet

13/24.01.2015

Die Pachtentgelte für landwirtschaftliche Flächen haben im vergangen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems mussten die landwirtschafltichen Betriebe durchschnittlich 214 Euro je Hektar bezahlen, so viel wie noch nie seit Einführung dieser Erhebungsmerkmale im Jahr 1971. Gegenüber dem Jahr 2010 stiegen die Pachtentgelte um durchschnittlich 15 Euro oder 7,5 Prozent.

Eine Ursache für den Anstieg ist die Nachfrage von Flächen für den Anbau von Silomais oder anderen Pflanzen zur Energierzeugung. Für neu gepatetet Flächen oder Flächen, für die die Pachtpreise angepasst wurden, mussten die Landwirte im Durchschnitt über 250 Euro je Hektar zahlen. Im März 2013 hatten die 19.100 in Rheinland-Pfalz ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe rund 65 Prozent der von ihnen landwirtschaftlich bewirtschteten Fläche von 707.000 Hektar zugepachtet.

Ackerland, das mit 57 Prozent den größten Teil der landwrtschaflich genutzten Flächen umfasst, kostete durchschnittlich 209 Euro je Hektar. Im Vergleich zu 2010 stieg der Durchschnittspreis um 14 Euro oder 7,2 Prozent. Die Pachten für Dauergrünland erhöhten sich umerhöhten sich um 7 auf 96 Euro je Hektar (plus 7.9 Prozent). Die höchsten Pachtrepse wurden mit 881 Euro je Hektar für Rebflächen gezahlt, das waren 2,8 Prozent mehr als im Jahr 2010.

Die Daten stammen aus den in mehrjährigem Abstand stattfindenden Agrarsturkturerhebungen bzw. Landwirtschaftszählungen. Befragt werden seit dem Jahr 2010 landwirtschaftliche Betriebe mit fünf Hektar und mehr landwirtschaftlich genutzter Fläche bzw. Betriebe, die über bestimmte pflanzliche oder tierische Mindesterzugungseinheiten verfügten. Vor 2010 wurden Betriebe bereits ab zwei Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche befragt bzw. Betriebe, die über planzliche oder tierische Mindesterzeugungseinheiten verfügten. Die Pachtentgelte beziehen sich nur auf Flächen, die der Betriebsinhaber von Personen zugepachtet hat, mit denen er nicht verwandt oder verschwägert ist (Familienfremde Personen).
Die Agrarstrukturerhebung fand 2013 auf repräsentativer Basis statt, so dass keine regionalen Ergenisse erstellt werden können. Regionale Daten stehen aus der Landwirtschaftszählung 2010 zur Verfügung.

Autor: Jörg Breitenfeld (referat Landwirtschaft, Umwelt) Quelle Statistisches Landesamt