Aktuelles


11.12.2023 VDIV Seminar: TKG Novelle

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

04.12.2023 VDIV Seminar: Sonder- u. Gemeinschaftseigentum - Auswirkungen auf Instandhaltung u. Modernisierung

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

01.12.2023 Advent

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit!

01.12.2023 VDIV Seminar: Mietverwalter Teil3

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

30.11.2023 VDIV Seminar: Besonderheiten zu Sonderumlage u. Erhaltungsrücklage in der WEG-Verwaltung

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

30.11.2023 VDIV Seminar: Mietverwalter Teil2

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

28.11.2023 VDIV Seminar: Praxispaket Beschlusssammlungen

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

27.11.2023 VDIV Seminar: Mietverwalter Teil1

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

15.11.2023 Verwaltung bestätigt

Im Jahr 2023 wurde die Firma Blómatún Asset Management GmbH in mehreren Wohnungseigentümergemeinschaften als WEG Verwalter bestätigt. Wir möchten uns bei unseren Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken.

09.11.2023 VDIV Seminar: Die Gemeinschaftsordnung der WEG

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

08.11.2023 VDIV Seminar: Der Energieausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz 2023

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

31.10.2023 Happy Halloween

31.10.2023 VDIV Seminar: Die Jahresabrechnung nach neuem WEG

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

30.10.2023 VDIV Seminar: Die technische Verwaltung einer WEG unter Berücksichtigung des neuen WEG

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

26.10.2023 PIWI Seminar: Versicherungsschäden im Gemeinschafts- u. Sondereigentum

Weiterbildungsveranstaltung

12.10.2023 VDIV Seminar: Instandsetzung und Modernisierung

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

10.10.2023 VDIV Seminar: Zertifizierung spezial: Rechnungswesen und Hausgeldeintreibung nach neuem Recht

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

28.09.2023 VDIV Seminar: Beschlussformulierung

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

24.07.2023 Happy Summer!

Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit.

25.01.2023 VDIV Seminar: Geteiltes Leid ist halbes Leid – die Aufteilung der CO2 – Umlage und andere Gesetze zur Energiekrise

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

28.12.2022 Unterjährige Verbrauchsinformation für Bewohner/Mieter

Die Registrierung für das BRUNATA-METRONA Online-Portal für die unterjährige Verbrauchsinformation für Bewohner/Mieter wurde von uns fertig gestellt. Dieser Zugang ermöglicht es Ihnen als Bewohner/Mieter, Ihren monatlichen Wärme- und Warmwasserverbrauch jederzeit online einzusehen. Warum erhalten Sie diesen Zugang? Die kürzlich verabschiedete neue Heizkostenverordnung hat das Ziel, den Wohnungsnutzern durch regelmäßige Verbrauchsinformationen eine effizientere Nutzung von Energie zu ermöglichen. Hierfür werden Sie über unsere App bzw. unser Online-Portal monatlich über Ihren aktuellen Energieverbrauch informiert. Um dies für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir als Vermieter / Hausverwalter Ihrer Wohnung diesen persönlichen Zugang für Sie beantragt. Mit den unterjährigen Verbrauchsinformationen haben Sie Ihren Wärme- und Warmwasserverbrauch jederzeit im Blick. Sollten Sie diesbezüglich Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte per Mail mit Ihren Kontaktdaten an Ihren zuständigen Berater. 

24.12.2022 Frohe Weihnachten!

Wir wünschen all unseren Kunden ein frohes Weihnachtsfest und schöne Feiertage. 

15.05.2022 Newsletter 2022

Gut informiert durch Ihren Verwalter: Wissenswerte Gesetzesnovellen

Bundesrat bestätigt Gasspeichergesetz und Heizkostenzuschuss

Zwei wichtige Gesetze haben die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren passiert: Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 8. April das Gesetz zum Füllstand von Gasspeichern (kurz: Gasspeichergesetz) und das Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten beschlossen. Die Gesetze sollen zeitnah in Kraft treten.

Mit dem Gasspeichergesetz werden Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz und aus dem Baugesetzbuch vorgenommen. Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen danach zu festen Terminen bestimmte Mindestfüllstände erreichen. Beispielsweise sollen die Speicher am 1. Oktober zu mindestens 80 Prozent gefüllt sein. Ziel ist, die Abhängigkeit von russischen Energieimporten zu verringern und die Versorgungssicherheit vor allem im Blick auf den nächsten Winter zu erhöhen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es wird am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

 

Empfänger*innen von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen werden angesichts der stark gestiegenen Heizkosten durch einen einmaligen Zuschuss entlastet. Ein Ein-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug erhält einmalig 270 Euro. Für eine zweite Person im Haushalt erhöht sich der Betrag um 80 Euro, für jedes weitere Familienmitglied um je 70 Euro. Studierende und Auszubildende mit Anspruch auf staatliche Hilfen bekommen einmalig 230 Euro. Für die Zuschüsse ist insgesamt ein Budget von 370 Millionen Euro nötig. Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten.

17.04.2022 Frohe Ostern

Wir wünschen unseren Kunden frohe Ostern und schöne Feiertage!

01.03.2022 Eigentümerbrief 03/2022

Gut informiert durch Ihren Verwalter:

Wissenswertes zur Grundsteuerreform

01.02.2022 Eigentümerbrief 02/2022

Gut informiert durch Ihren Verwalter:

BGH Entscheidung vom 20.10.2021 - IV ZR 236/20, Leitungswasserversicherung

24.12.2021 Merry Christmas and a happy new year!

Frohe Weihnachten und alles Liebe und Gute auch für das kommende Jahr 2022.

Die auf uns allen lastende Pandemie ist besorgniserregend und fordert viele Einschränkungen.

Wir hoffen, dass die Weihnachtstage für Abwechslung sorgen und die erhoffte Besinnlichkeit uns zuversichtlich in die Zukunft führt.

Alles Liebe und Gute, Ihr Team Blómatún Asset Management GmbH

30.11.2021 Verwaltung bestätigt

Im Jahr 2021 wurde die Firma Blómatún Asset Management GmbH in mehreren Wohnungseigentümergemeinschaften mit insgesamt 1788 Einheiten für weitere 5 Jahre als WEG Verwalter bestätigt. Wir möchten uns bei unseren Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken und freuen uns, trotz der schwierigen Zeit mit und um Corona, auf die weiterhin positiv anhaltende Entwicklung. 

29.11.2021 Eigentümerversammlung

Eigentümergemeinschaft beschließt Jahresabrechnungen unter Anwendung coronakonformer 2 G Regeln.

Vielen Dank für die Überlassung der unzähligen Vertretungsvollmachten um die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft zu fassen!

28.09.2021 Negative Bewertungen im Netz

Erst kommen Bewertungen über Inhalte und Menschen, dies in dieser Form gar nicht gibt bzw. unbekannt sind und dann kommt der professionelle Retter zum Löschen.... 

20.04.2021 Verwaltungsbestand

Unser aktueller Verwaltungsbestand beträgt 2.750 Immobilieneinheiten.

Wir danken unseren Kunden für ihr Vertrauen!

31.03.2021 VDIV Seminar: Digitale ETV und Digitalisierung in der WEG

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

23.02.2021 VDIV Seminar: Update DSGVO: Neues zum Datenschutz

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

21.01.2021 VDIV Seminar: Aktuelle WEG Rechtssprechung

Weiterbildungsveranstaltung des Verwalterverbandes VDIV 

24.12.2020 Frohe Weihnachten und alle guten Wünsche für das Neue Jahr!

Bleiben Sie gesund! Diese Worte haben in der heutigen Zeit eine neue Bedeutung gefunden. Dass dies keine Selbstverständlichkeit ist, mussten wir in diesem Jahr schmerzhaft erfahren. Die Corona-Pandemie hat unser aller Leben verändert. 

Daher wünschen wir all unseren Kunden, Geschäftspartnern, Freunden und allen, die dies hier lesen, vor allem eine gesunde Weihnachtszeit, verbunden mit allen guten Wünschen für ein gutes, friedvolles und gesundes Neues Jahr.

Auch wünschen wir uns für Sie, aber auch für unsere Mitarbeiter und uns, dass das Jahr 2021 nicht solche Herausforderungen an uns stellt, wie das Jahr 2020. 

Mögen Sie die Zeit mit all Ihren Lieben gut überstehen!


08./09.10.2020 VDIV Extraforum zur WEG-Novelle – Attendorn goes Düsseldorf

Weiterbildungsveranstaltung des VDIV

16.03.2020 Coronavirus-Pandemie

Stay at home!

Aufgrund der neuesten Beschlüsse der Bundesregierung in der COVID-19 Pandemie haben wir unsere Tätigkeiten auf das Arbeiten aus dem Home-Office verlegt.

Jeder kann dazu beitragen, sich und andere zu schützen.

 Wir bleiben zu Hause. Bleibt gesund! 

15.02.2020 VDIV 21. Kölner Verwalterforum 2020

Weiterbildungsveranstaltung des VDIV

27.01.2020 VNWI Seminar Aktuell Köln

Weiterbildungsveranstaltung des VNWI 

01.10.2019 Aus Immovesta wurde Blómatún

Es begann vor Jahrzehnten als Immobilienmakler und Objektbetreuer. Unser Weg führte dabei von Trier über Berlin und Stuttgart zurück nach Trier.

Im Laufe der Jahre konnten wir uns als Makler einen Markt schaffen, in dem wir uns als Partner von den größten Hausverwaltungsfirmen unserer Region entwickelten. Nachdem unser eigener Immobilienbestand immer größer wurde, erweiterten sich die Standorte von Trier auch auf Kaiserslautern und Frankfurt. Hausmeisterdienste, EDV-Betreuung und weitere Tätigkeitsschwerpunkte prägten damals das Unternehmensfeld.

Die Idee und Planung einen landwirtschaftlichen Betrieb zu betreiben, führte zu Fusionen und Rückzug von Standorten und Tätigkeiten.

Die Firma Immovesta Asset Management GmbH, heute – Blómatún Asset Management GmbH - sieht auch in der Zukunft ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Verwalten und Betreuen von Immobilien.

Die heutige Blómatún GmbH & Co.KG, frühere Immovesta GmbH & Co. KG, hat sich aus der Maklertätigkeit zurück gezogen; sie besitzt einen großen Bestand an Immobilien, die momentan teilweise Dritte betreuen und verwalten. Daneben ist die stetig wachsende Zuchtstätte für Islandpferde bereits jetzt ein wichtiges Standbein der GmbH & Co.KG.

Unsere Zukunftsgestaltung und Visionen sind noch nicht am Ende.
Die Vereinfachung und Veränderung unserer Firmen, die nicht mehr nur in Immobilien investiert, hat zu der Namensveränderung geführt. Selbstverständlich wird sich für unsere Kunden nichts an unserer Dienstleistungen ändern, außer unserem Namen.
Blómatún ist isländisch und bedeutet übersetzt Blumenwiese.


24.12.2018 Zu Weihnachten etwas Gutes tun!

In diesem Jahr unterstützen wir den Förderverein krebskranker Kinder Trier e.V.. Der Förderverein sorgt sich um das Schicksal krebskranker Kinder und deren Angehörige. Hier wird den Kinder und ihren Familien sowohl im seelischen wie auch im sozialen Bereich vielfältigste Hilfe angeboten. 

Um bei der Umsetzung der Ziele etwas beizusteuern, verzichten wir auch in diesem Jahr bewusst auf die Weihnachtspräsente für unsere Kunden und Geschäftspartner und spenden das Geld stattdessen für einen guten Zweck. 

In der Hoffnung für die Schützlinge etwas Gutes zu tun, haben wir eine Spendensumme von 2.000,00 € zur Verfügung gestellt. Wir wünschen dem Förderverein für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg!

www.foerderverein-trier.de


02.11.2018 Rechtsprechung Wohnungstüren öffnen

Sehr geehrte Kunden und Interessierte unserer News.

Wir möchten heute und hier nochmals darauf hinweisen, dass weder wir als Eigentümer noch als Hausverwalter noch in sonst irgendeiner gearteten Form Wohnungstüren öffnen wenn Bewohner (Mieter oder Nutzer) ihren Schlüssel in der Wohnung, bei der Mutter, oder sonst in irgendeiner Art verlegt haben.
Aufgrund herschender Rechtsprechung obliegt dieses nicht unserer Kompetenz. Um jegliche Rechtsunsicherheit und Problematik die uns und unserem Unternehmen entstehen können, entgegen zu treten, haben wir uns dazu entschieden dieses nochmals, auch als Rundschreiben an unsere Eigentümer und Mieter, zu übersenden.

Wir bitten um Verständnis, dass es hier an Ihren Vermieter, an einen Schlüsseldienst, und in Notfällen an die Feuerwehr zu wenden haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Hausverwaltung


17.09.2018 Weiterbildung

Auf Grund des glücklichen Umstandes, dass der Gesetzgeber eine einheitliche Fortbildung für Hausverwalter vorgibt, möchten wir unsere Kunden darüber in Kenntnis setzen, dass auch wir diese selbstverständlich wahrnehmen.

Seminar des VNWI Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V.

Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wohnungseigentumsrecht


30.03.2018 Frohe Ostern

Hallo, liebe Kunden! Wir möchten die Gelegenheit nutzen Ihnen zusammen mit Ihren Familien ein schönes und frohes Osterfest und viel Gesundheit und Zufriedenheit wünschen. Grüße, Ihr Immovesta-Team


04.01.2018 Wohnungsabnahme und Kautionsabrechnung

Auch hier nochmals in eigener Sache: Die Firma Immovesta Asset Management GmbH besitzt keine Immobilien. Dies bedeutet, lieber Kunde, die Immovesta Asset Management GmbH arbeitet als Dienstleister, Treuhänder, Vermögensverwalter oder aber auch als Mietverwalter von Sondereigentum. All diese vertraglichen Konstellationen führen dazu, dass die Immovesta Asset Management GmbH ausschließlich im Namen, im Auftrag und auf Rechnung Dritter im Rahmen eines Mietverhältnisses tätig ist. Die Wohnungsabnahme, sprich die Wohnungsrückgabe des Mieters an die Firma Immovesta Asset Management GmbH als Vertreter des Eigentümers, wird mit einem Wohnungszustandsanalyseprotokoll testiert. Die darin niedergeschriebenen Mängel sind ausschließlich der in Augenschein genommene Ist Zustand. Hier werden von uns keine Feststellungen über die Verursachung sowie die Kostenentwicklung derer Instandsetzung getroffen. Dieses erfolgt ausschließlich in Absprache und Rücksprache mit dem im Grundbuch stehenden Eigentümer derer von Ihnen genutzten Immobilie. Auch der Zeitraum der Rückgabe und Herausgabe der Kaution hat einen gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen an den wir uns selbstverständlich halten. Normalerweise würde die Kautionsabrechnung, wie es der Gesetzgeber vorsieht, erst nach Abschluss der letzten möglichen Betriebskostenabrechnung erfolgen. Das würde bedeuten, zieht ein Mieter am 31.01. z. B. des Jahres 2018 aus, so hätte dann der Eigentümer theoretisch die Möglichkeit bis zum 31.12.2019 die Nebenkostenabrechnung des Jahres 2018 zu erstellen und dann auch erst die Herausgabe der Kaution zu tätigen. In der ein oder anderen E-Mail bekommen wir immer vorgeworfen, warum unsere Kautionsabrechnungen so spät erfolgen. Spät bedeutet für uns die Kautionsabrechnung wird längstens 72 Stunden nach Rückgabe der Mietsache in unserer Buchhaltung vorbereitet und abgerechnet. Wir benötigen dann noch Auskünfte und Anweisungen des Eigentümers und sobald uns diese vorliegen, lösen wir die Kaution bei der Bank, bei der sich die Kaution befindet, auf. Die Kaution wird dann von der Bank auf ein Treuhandkonto angewiesen. Nachdem die Kautionsabrechnung vom Eigentümer abgesegnet ist, wird dann dem Bewohner nach Rücksendung des Kautionsabrechnungsformulars mit eingetragener Bankverbindung, ausgezahlt. Das bedeutet: Zahlen wir die Kaution zu früh an den Mieter aus und der Eigentümer hat einen Verlust aufgrund der noch dann erfolgten Betriebskostenabrechnung, möchte dann überraschenderweise der Eigentümer von uns den Ausgleich bzw. Schadenersatz. Wir können uns also eigentlich aussuchen von welchem Standpunkt aus gesehen wir falsch und nicht zufriedenstellend tätig sind. Daher erlauben wir uns aufgrund des gesetzlichen Spielraums die Kautionsabrechnung zeitnah abzurechnen und einen Einbehalt in angemessenen Rahmen aus der Kaution auf dem Kautionskonto zu hinterlassen. Dieser Sicherungseinbehalt dient für uns dazu, dass das Kautionskonto und das Mieterkonto buchhalterisch nicht geschlossen werden können und aufgrund dem verbleibenden Guthaben immer wieder beim Mahnlauf und auch zum Jahresende in Erinnerung gebracht werden. Auch erhält der Eigentümer wiederkehrend Informationen über den Kontostand. Für Sie ist es vielleicht unbefriedigend, dass nicht innerhalb von wenigen Tagen das Kautionsgeld auf Ihrem Konto eingegangen ist. Für uns als Dienstleister ist es unbefriedigend, wenn Beteiligte Schuldzuweisungen über Einbehalt von Kautionsgeldern über unser Unternehmen tätigen. Die Immoveta Asset Management berechnet weder willkürliche Leistungen, noch erbringt sie willkürlich Leistungen für Mieter. Sie berechnet und errechnet ausschließlich die Kaution sowie die Kautionsabrechnung anhand der Vertragsunterlagen oder auf Weisung des Eigentümers. Wir verbuchen die Mietzahlungen und senden Ihren Schriftverkehr, den Sie uns freundlicherweise im Laufe Ihrer Mietzeit überlassen zur Kenntnisnahme und Weisung an den Eigentümer Ihrer Immobilie. Ab und an erhält der Eigentümer auch Ratschläge, aber zu keinem Zeitpunkt möchten wir eigenständig und ohne Weisung des Eigentümers tätig werden. Weder ist die Kompetenz eines Sondermietverwalters aus unserer Sicht heraus hierfür vorgesehen, auch ist es aus der Unternehmenspolitik heraus nicht gewollt. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir gerne und zu jeder Zeit bei der Aufarbeitung und Abarbeitung für Sie zur Verfügung stehen und Sie begleiten. Vorwürfe über Unfähigkeit und Untätigkeit sind jedoch nicht angebracht und werden bedauerlicherweise auch nicht gebilligt. Vielen Dank für Ihr Interesse.


31.12.2017 Frohes neues Jahr

Das Jahr neigt sich nunmehr zum Ende Wir möchten es auf diesem Wege nicht versäumen all unseren Kunden und interessierten Lesern unserer Internetseite ein frohes und erfolgreiches Jahr 2018 zu wünschen. Wir danken all unseren Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern für die Unterstützung.


22.12.2017 In eigener Sache

Ja zum Erhalt der Grundschule Enterbach Schöndorf Verbandsgemeinde Ruwer link: openpetition.de/!vkyrb, oder : www.openpetition.de/petition/online/ja-zum-erhalt-der-grundschule-enterbach-schoendorf-verbandsgemeinde-ruwer weitere Infomationen und Anregungen gerne an einezukunft@grundschuleenterbach.de


20.12.2017 Zweitschlüssel beim Eigentümer

Da seit Juli 2017 der Wohnungseinbruch nach § 244 des Strafgesetzbuches nicht mehr ein Vergehen, sondern ein Verbrechen darstellt, welches mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Gefängnis geahndet wird, sollte kein Eigentümer mehr einen weiteren Wohnungsschlüssel im Besitz halten. Dieses Risiko ist aus unserer Sicht heraus nicht zu unterschätzen. In diesem Zuge möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Eigentümer, die ihre Wohnung selbst verwalten, bitte dafür Sorge tragen, dass der Bewohner ordnungsgemäß anzeigt wird und eine Kopie des Personalausweises in den Unterlagen der Verwaltung vorliegt, damit eventuell der Schlüsseldienst oder Dritte sich von der Ordnungsmäßigkeit des Mieters überzeugen können.


01.12.2017 Verlängerung Verwalterbestellung Alex-Müller-Straße Kaiserslautern

Heute wurden wir für weitere 5 Jahre mit der Verwaltung der Wohnanlage Alex-Müller-Straße in Kaiserslautern bestellt. Wir danken der Wohnungseigentümergemeinschaft für ihr Vertrauen, welches diese uns gegenüber mit der Vertragsverlängerung zum Ausdruck gebracht hat.


21.08.2017 Was gibt es neues

Unsere Auszubildende für den Beruf der Immobilienkauffrau für das Jahr 2017 wird nach Bochum zum Europäische Bildungszentrum gehen um dort berufsbegleitend die fachliche und sachliche Kompetenz zu erlernen.


14.06.2017 Unternehmenserweiterung

Aufgrund Erweiterung unserer Tätigkeit als Hausverwalter haben wir uns entschlossen zwei weitere Mitarbeiter seit dem 01.08.2017 in unserem Unternehmen zu beschäftigen. Die beiden Mitarbeiterinnen haben am 01.08. ihren Arbeitsplatz eingenommen und wir freuen uns auf gute Zusammenarbeiten sowie der unternehmerischen Umgestaltung der Firma Immovesta.


03.02.2017 Belegprüfung für Betriebskostenabrechnung 2016

Die Buchhaltung für das Jahr 2016 ist auf gebucht und die Konten abgestimmt. die Kostenmeldungen sowie Mieter Wechsel sind an die Unternehmen, welche uns mit den Heizkostenabrechnungen unterstützen weitergeleitet. Die Belegprüfungstermine wurden bereits für die 3. Woche im Februar 2017 für die verwaltetet Liegenschaften vereinbart.


24.12.2016 Wir wünschen Frohe Weihnachten und alles Gute im Jahr 2017

Weihnachtswunsch Ob's draußen stürmt, ob's draußen schneit, das soll mich nicht betrüben; ist's doch die frohe Weihnachtszeit, die alle Kinder lieben. Da geht ein Engel durch die Welt, der alle Wünsche höret, und was ein gutes Kind bestellt, dass wird ihm auch gewähret. Ich denke still der Eltern mein, die mich so herzlich lieben. Lass, Gott, mich ihre Freude sein, sie nimmermehr betrüben. -Volksgut
 


16.12.2016 Verlängerung Verwaltervertrag Objekt Moselresidenz

Heute am 16.12.2016 wurde in der außerordentlichen Eigentümerversammlung unser Verwaltervertrag für die Wohnanlage Moselresidenz um weitere 5 Jahre verlängert. Wir danken der Wohnungseigentümergemeinschaft für das uns entgegen gebrachte Vertrauen und freuen uns auf weitere Jahre der Zusammenarbeit.
 


12.02.2016 Belegprüfung

In dieser Woche wurden erstmals so früh in der Abrechnungserstellung alle Belegordner der Buchhaltung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres durch die gewählten Verwaltungsbeiräte der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaften verteilt auf die gesamte Woche geprüft. Wir können nunmehr die Hausgeldabrechnungen der Wohnungseigentümergemeinschaften abschließend bearbeiten.


23.12.2015 Frohe Weihnachten

Lieber Kunde, Geschäftspartner und Freund des Hauses, kaum lassen sich die richtigen Worte finden mit denen wir Ihnen den Dank für das Vertrauen, die Kooperation und die Partnerschaft, dass Sie uns entgegen brachten, aussprechen können. Die langjährige Zusammenarbeit mit unseren Geschäfts- und Privatkunden, unseren Partnern bei Banken und Sparkassen, Bauträgern, Handwerkern, Lieferanten, Mietern und Hausverwaltern hat sich auch in diesem Jahr als erfolgreich bewährt und uns ein glückliches und zufriedenes Geschäftsjahr beschert. Wir möchten daher auf diesem Wege all denen Dank sagen, die durch Ihr Mitwirken, Ihr Vertrauen oder Ihren Rat uns zur Seite standen. Selbstverständlich auch unseren Mitarbeitern, denn nur durch deren Leistung und Engagement war uns dies möglich. Wir wünschen Ihnen, Ihrer Familie und all Ihren Lieben ein wunderbares erfüllendes Weihnachtsfest sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2016.


17.12.2015 Frohe Weihnachten

Wir wünschen allen unseren Kunden, Geschäftspartnern, sowie Freunden des Hauses ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes Jahr 2016. Auch wir die Firmen Immovesta machen Weihnachtsferien. Wir sind nunmehr erst wieder ab Montag dem 04.01.2016 wie gewohnt für Sie zu erreichen. Über die unseren Kunden bekannte Notphone Nummer sind wir in Notfällen wie gewohnt zu erreichen.
 


13.12.2015 20 Jahre Jubiläum Moselresidenz Trier

Heute möchten wir uns auf diesem Wege über das entgegengebrachte Vertrauen der Eigentümergemeinschaft Wohnanlage Moselresidenz bedanken. Heute vor 20 Jahren haben wir die Herausforderung angenommen die aus unserer Sicht heraus schönen Wohnungen zu betreuen. Wir freuen uns auf unsere weitere gemeinsame Zukunft.
 


17.10.2015 Hitzige Versammlung in Trier

Die strategische Kampagne eines Mieteigentümers der „Moselresidenz“ führte zu Stunden langen Schreiereien bei der Eigentümerversammlung. Der Mieteigentümer versuchte seine zu unrecht vereinnahmte Zahlung von Versicherungsleistungen mit Stimmungsmache und Imagekampagne zu verschleiern. Die anwesenden Eigentümer konnten jedoch mit Unwahrheiten nicht manipuliert werden und kamen diesem Miteigentümer nach weiterem Hinterfragen auf die Schliche. Nach hitziger Diskussion räumte Ihr Miteigentümer dann unrechtmäßige Zahlung an ihn ein, welche er aufgrund Beschädigungen seines Mieters , gegenüber der Eigentümergemeinschaft vereinnahmt hat und bot dann sogar der Eigentümergemeinschaft eine Rückzahlung an. Die im Sitzungssaal anwesenden Miteigentümer entschieden dann jedoch die gerichtliche Aufklärung da fehlerhafte Angaben auch strafrechtlich zu überprüfen seien.


28.09.2015 Neue Autos für neue Mitarbeiter

Um die Abteilung Vermarktung weiter auszubauen, haben wir für die Regionen Trier sowie Kaiserslautern zwei neue Mitarbeiter gewinnen können. Da wir in den letzten Jahren mit VW insbesondere mit dem Modell UP nur gute Erfahrungen haben sammeln können, sind wir diesem Produkt treu geblieben. Unser Volkswagenpartner in Trier hat uns auch hier wie immer sorgsam betreut.


10.09.2015 AlexM in Kaiserslautern bekommt einen neuen Fassadenanstrich

Nach umfangreicher Bestandsaufnahme haben wir nunmehr die erste Hälfte der Straßenfront mit neuer mediterraner Farbe versehen.
 


12.08.2015 Moselresidenz in Trier

Geschafft- das Gerüst ist entfernt und die Fassadenfront entlang der Güterstrasse ist mit neuer Farbe aufgehübscht.


04.08.2015 Google Bewertungen

Eigentlich wollten wir uns immer ersparen Google Bewertungen in jeglicher Form zu kommentieren. Es ist äußerst ärgerlich, dass darin Dinge beschrieben werden, die weder greifbar, noch nachvollziehbar sind. Wir möchten auch heute nur auf Dr. Bestechlich verweisen, der wohl laut eigenen Angaben vor mehr als einem Jahr als ehemaliger Mieter Trier verlassen hat. Dass er dann sich darum bemüht unsere Geschäftsadresse Gersweilerweg 1, in Kaiserslautern zu bewerten verwundert. Entweder er hat in einer Wohnung von uns in Kaiserslautern nochmal versucht ob wir uns gebessert haben, oder aber seine Erklärungen sind unwahr.


29.06.2015 Tiefgaragen Kartenausweise

Sehr geehrte Bewohner und Nutzer der Tiefgarage der Wohnanlage Moselresidenz, wie Sie dem in der Anlage beigefügten Schreiben entnehmen können, ist es unserem Lieferanten und Verkäufer, der DESIGNA ASYTEC GmbH, im Moment nicht möglich Kartenausweise zu erzeugen. Wir bitten Sie diesen Umstand zu entschuldigen und hoffen Sie in den kommenden Tagen und zeitnah positiv unterrichten zu können.


06.06.2015 Der Blitz lähmt die Kommunikation

Am Wochenende wurde ist in unserem neuen Bürogebäude ein Blitz eingeschlagen. Telekommunikativ hat er uns von der Außenwelt abgeschnitten. Aufgrund des Blitzeinschlag waren wir nunmehr 72 Stunden nicht zu erreichen. Auch unser Internetanschluss, sowie weitere teschnische Einrichtungen in unserem Bürogebäude wurden aufgrund des Blitzeinschlages beschädigt. Der RWE sowie der Telekom aber auch von der Firma Flach, unseren Heizungsbauer, sowie die Firma Kimmlinger möchten wir auch auf diesem Weg unseren Dank aussprechen, da diese die Reparaturen mit einer Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit ausführten, damit unser Tagesgeschäft wieder erfolgreich weitergeführten werden konnte.


29.05.2015 Hotline Rauchmelder BRUNATA-METRONA

Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Eigentümer sowie alle Nutzer, für den Rauchmelder der Firma Brunata-Metrona, gibt es nunmehr bei Fehlalarm und technischen Problemen die Rufnummer 01806 161616. Die Rauchmelder-Info-Hotline ist unter dieser Rufnummer für Sie zuständig. Wir bitten Sie auf Grund der Sicherheit der Anwohner auf die Funkktionsfähigkeit Ihrer Rauchmelder ebenso Wert zu legen, wie wir.
 


01.01.2015 Umzug Immovesta GmbH & Co. KG

Seit dem 01.01.2015 haben wir unser Firmendomizil in der Saarstraße 72, Trier verlassen und sind in die Boorwiese 5 nach 54316 Bonerath verzogen. Unser Büro in der Saarstraße in Trier unterziehen wir momentan einer sorgsamen Renovierung. Danach werden wir entscheiden, ob wir die Flächen vermieten, oder eventuell weiter als Vermietungsbüro in Trier nutzen möchten.
 


02.05.2014 Büroräume Moselresidenz

Aufgrund nunmehr wiederkehrender Anfrage hinsichtlich der Büroräume im Objekt Moselresidenz dürfen wir den Bewohnern mitteilen, dass wir selbstverständlich nach wie vor die Räumlichkeiten die seit fast 2 Jahrzehnten durch die Hausverwaltungsunternehmen genutzt wurden, auch weiterhin nutzen. Unsere bisherigen Räumlichkeiten wurden zur Vergrößerung von Joeys an diese zu 01.08.2014 verpachtet. Wir werden in den kommenden Tagen weitere Gewerbeflächen im Objekt Moselresidenz für unsere buchhalterischen Tätigkeiten nutzen. Für Kundentermine jedoch werden ausschließlich die Räumlichkeiten hinter dem Waschsalon neben dem Treppenaufgang zu Haus 55 genutzt. Auf die Frage was mit den Mietersprechzeiten wurde, müssen wir überraschender Weise mitteilen, es gab in den 20 Jahren in denen die Firma Immovesta die Wohnanlage Moselresidenz betreut, keine Mietersprechzeiten. Es gab Sprechzeiten für Eigentümer, oder aber auch Fremdfirmen, die für uns tätig sind. Dieses haben wir nunmehr anderweitig gelöst und haben deswegen dieses Öffnungszeitenschild entfernt. Wir möchten nochmals darum bitten, Anfragen über das angemietete Wohn- oder Sondereigentum schriftlich, gerne auch per E-Mail, an uns zu richten. Denn wir als Dienstleister und Vertreter des Eigentümers werden dann Ihre Anfrage an diesen weiterleiten und werden die Weisung die wir erhalten, an Sie herantragen.


05.03.2014 Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust des Wohnungsschlüssels

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich am 5.3.2014 in einer Entscheidung mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Mieter Schadensersatz für die Erneuerung einer Schließanlage schuldet, wenn er einen zu seiner Wohnung gehörenden Schlüssel bei Auszug nicht zurückgibt. Im entschiedenen Fall wurde eine Eigentumswohnung angemietet. Im von beiden Parteien unterzeichneten Übergabeprotokoll war vermerkt, dass dem Mieter zwei Wohnungsschlüssel übergeben wurden. Das Mietverhältnis endete einvernehmlich am 31.5.2010. Der Mieter gab nur einen Wohnungsschlüssel zurück. Nachdem der Vermieter die Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft darüber informiert hatte, dass der Mieter den Verbleib des zweiten Schlüssels nicht darlegen könne, verlangte diese die Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 1.468 € für den aus Sicherheitsgründen für notwendig erachteten Austausch der Schließanlage. Sie kündigte an, den Austausch der Schließanlage nach Zahlungseingang zu beauftragen. Der Mieter zahlte den verlangten Betrag nicht und die Schließanlage wurde nicht ausgetauscht. Der BGH entschied dazu, dass die Schadensersatzpflicht des Mieters, der einen zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssel verloren hat, auch die Kosten des Austauschs der Schließanlage umfassen kann, wenn der Austausch aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ein Vermögensschaden liegt insoweit aber erst vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht worden ist. Daran fehlte es hier.


07.01.2014 Neue Geschäftsräume

Sehr geehrte Geschäftspartner, sehr geehrter Kunde, aufgrund der Entwicklung des weiteren Zuwachses unseres unternehmerischen Handelns haben sich die Firmen Immovesta Anfang 2013 dazu entschieden, einen neuen gemeinsamen Firmensitz zu suchen. Die lange Suche konnte nunmehr erfolgreich beendet werden. Entsprechende Umbaumaßnahmen sowie räumliche Erweiterungen führen jedoch dazu, dass erst im März 2014 ein Umzug in die neuen Geschäftsräume vollumfänglich abgeschlossen werden können. Wir werden Sie zeitnah über die neue Kontaktadresse sowie der erfolgten Firmensitzverlegung informieren.


23.12.2013 Frohe Weihnachten

Wir wünschen all unseren Kunden sowie allen interessierten Lesern frohe Weihnachten sowie für den anstehenden Jahreswechsel alles Gute, Gesundheit und dass sich all ihre Wünsche erfüllen mögen.
 


01.08.2013 Frau Heiser übernimmt Sachbearbeitung der Moselresidenz Trier

Wir möchten Frau Lisa Heiser als neue Sachbearbeiterin der Immovesta Asset Management GmbH, unserer Hausverwaltung, vorstellen. Sie ist gelernte Bürokauffrau und wird als Ansprechpartnerin die Anliegen unserer Kunden betreuen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.


21.06.2013 Arbeitsbereich Verwalter

Heute möchten wir noch mal erklären, dass wir ein Hausverwalter, oder Mietverwalter, als Bindeglied zwischen dem Eigentümer und dem Mieter fungieren. Viele Mieter möchten bedauerlicher Weise nicht nachvollziehen wollen, dass ein Verwalter sehr eingeschränkte Rechte und Befugnisse hat. Bei vielen, manchmal bei allen Fragen ist Rücksprache mit dem Eigentümer zu nehmen. Die Antwort, die dann oft dem Mieter missfällt, ist aber bedauerlicher Weise nur die Übermittlung einer Aussage. Nicht immer gehen wir mit dieser Meinung konform, jedoch nicht immer besteht die Möglichkeit, die Meinung eines Eigentümers zum Wohle der Beteiligten zu verändern. Wir versuchen daher weiter an unserem Umgang, auch mit unseren Mietern zu arbeiten. Wir haben uns daher noch weiter mit der Situation Dienstleister beschäftigt und kommen hier nun zu der Erkenntnis, dass der Mieter doch bitte, seine Anfrage, auch gerne in Kurzform, sofern dies möglich ist , via E-Mail uns zukommen lässt. Wir können somit dann diese E-Mail an den Eigentümer übermitteln und haben dann auch die Möglichkeit, wenn es der Eigentümer zulässt, die Antwort, weiterzuleiten. Somit wäre vielleicht auch die Möglichkeit gewahrt, Telefongespräche und Anliegen, die für Dritte vorzutragen sind, durch Übertragungsfehler falsch zu vermitteln, ausgeschlossen. Die E-Mail Adressen sind immer die Objektnummern der Wohnanlage, in der Sie leben, oder für die die Anfrage gestellt werden soll. Nach der dreistelligen Objektnummer ist dann @immovesta.de zu ergänzen.
 


17.06.2013 Sommerferien

Sehr geehrte Kunden, in der Zeit von 17.06.2013 bis 30.06.2013 hat die Firma Immovesta GmbH & Co. KG Sommerferien. Bei Anfragen sind wir auf unserer Rufnummer, welche auf dem Anrufbeantworter hinterlassen wurde, die selbstverständlich auch in der Ferienzeit behilflich ist, erreichbar.
 


30.03.2013 Frohe Ostern!

Hallo, liebe Kunden! Wir möchten die Gelegenheit nutzen Ihnen zusammen mit Ihren Familien ein schönes und frohes Osterfest und viel Gesundheit und Zufriedenheit wünschen. Grüße, Ihr Immovesta-Team
 


10.01.2013 Wohnpark City erarbeitet gerichtlichen Vergleich

Aufgrund der ausgesprochenen Kündigung für den Hausmeisterdienst der Wohnanlage Wohnpark City in Kaiserslautern, konnte nunmehr zum Jahreswechsel beim Gericht in Kaiserslautern ein Vergleich herbeigeführt werden, der es der Eigentümergemeinschaft in der Zukunft ermöglicht, hohe Kosten einzusparen. Der Dienstleistervertrag, der in der heutigen Eigentümergemeinschaft keine Akzeptanz gefunden hat, wurde rückwirkend als beendet erklärt. Die Wohnanlage verfügt seit geraumer Zeit über festes Personal, das effektiver und kostengünstiger zur Verfügung steht. Auch konnte aufgrund der neuen, vertraglichen Gegebenheiten die Anzahl der Ansprechpartner erhöht werden. Die Kosten-Nutzen-Situation dieser Position kommt hauptsächlich den Bewohnern zu Gute, da sie eine erhebliche Kostenreduktion gegenüber Vorjahren erfahren.
 


09.01.2013 3050 zu verwaltende Einheiten

Nunmehr ist es ist es soweit: Die magische Grenze von 3000 zu verwaltenden Einheiten ist überschritten. Wir danken unseren Kunden für das Vertrauen, das dazu geführt hat unseren Verwaltungsbestand über die magische Zahl von 3000 Einheiten zu bringen. Dem anfänglichen Druck, ob wir diese Herausforderung bestehen, können wir nunmehr gelassen gegenüber treten mit der Überzeugung Großes geleistet zu haben. Denn heute am 09.01.2013 sind alle unsere verwalteten WEGs aufgebucht und zur Abrechnung bereit. Die Termine mit den Verwaltungsbeiräten sind abgestimmt und ausschließlich die Heizkostenverteiler sind von entsprechenden Dienstleistungsunternehmen noch abzurechnen. Das von uns zu verwaltende Immobilienvermögen beträgt mehr als 120 Mio. €uro. Um unserem Verwaltungsbestand auch in der Zukunft die gewohnte Qualität zu liefern, werden wir im Jahr 2013 aufgrund personeller Verstärkung für Buchhaltung und technischen Support weitere Räumlichkeiten beziehen.


31.12.2012 Das Jahr neigt sich nunmehr zum Ende

Wir möchten es auf diesem Wege nicht versäumen all unseren Kunden und interessierten Lesern unserer Internetseite ein frohes und erfolgreiches Jahr 2013 zu wünschen. Wir danken all unseren Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern für die Unterstützung. Ihr Immovesta Team
 


24.12.2012 Zu Weihnachten etwas Gutes tun!

In diesem Jahr unterstützt Immovesta die Hospizstiftung „Da-Sein“ für die Region Trier. „Da-Sein“ sorgt für Schwerstkranke und deren Angehörige. Hier werden die Sterbenden psychologisch begleitet, deren Schmerzen erträglich gemacht und die Symptome gelindert. Man hilft Menschen dabei ihre letzten Tage aktiv mit Leben zu füllen und sich zusammen mit den Angehörigen mit dem Thema Tod auseinander zu setzen. Neben deren eigentlicher Tätigkeit in der Umsorgung von Schwerstkranken verstehen sie sich auch als Impulsgeber, der den Hospizgedanken in der Gesellschaft verbreitet und festigt, so dass würdevolle Sterbebegleitung selbstverständlich wird. Um bei der Umsetzung der Ziele etwas beizusteuern, verzichten wir in diesem Jahr bewusst auf die Weihnachtspräsente für unsere Kunden und Geschäftspartner und spenden das Geld stattdessen für einen guten Zweck. Unser Budget für Weihnachtspräsente betrug 2012 500,00 €. In der Hoffnung etwas Gutes zu tun, stocken wir den bisherigen Betrag von 500,00 € auf eine Spendensumme von 1000,00 € auf. Wir wünschen der Stiftung für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg!


19.12.2012 Alex-M beschließt Wasseruhren via Funk

Die Eigentümergemeinschaft Alex-M in der Alex-Müller-Straße in Kaiserslautern hat zum Jahresende 2012 einen Beschluss herbei geführt, in dem die Wohnanlage über Funkuhren ihre Wasserverbräuche individuell ablesen lassen kann und eine taggenaue Abrechnung auch in die Vergangenheit zulässt. Diese innovative Lösung ermöglicht dem Verwalter eine zeitnahe Abrechnung, weil nunmehr selbstverständlich kein Sondereigentum mehr zu betreten ist. Wir danken der Firma Ista für ein überaus attraktives Angebot, das von der Gemeinschaft angenommen wurde.


20.11.2012 Aller guten Dinge sind drei!

… denn seit heute fährt das dritte Auto mit der schönen Werbung für unsere Internetseite www.myplanet.de … Ihr Immobilienportal auf den Straßen Deutschlands. Somit freuen wir uns weiterhin darauf bundesweit Immobilienanbietern die Möglichkeit zu geben uns zu entdecken und ihre Objekte den zahlreichen Miet- und Kaufinteressenten kostenlos zu präsentieren.


26.10.2012 Kompetenz durch Wissen

Auch im Jahr 2012 haben wir es nicht versäumt am 38. Fachgespräch des Evangelischen Bundesverbandes für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis e. V. teilzunehmen. Unter dem Motto Beschlusskompetenzen 5 Jahre nach der WEG-Novelle Kritik und Konsequenzen für die Praxis, ließen wir es uns nicht nehmen, uns vom 24.-26. Oktober für unsere Kunden weter zu bilden und unser Wissen auf den aktuellen Stand zu bringen. So sind wir auch weiterhin in der Lage Ihnen mit Rat und Tat behilflich zu sein.
 


06.09.2012 Dolphins sagen Danke!:

"Am 31.08.2012 ist der Vertrag mit unserem bisherigen Namens- und Hauptsponsor, der Trierer Immobilienfirma IMMOVESTA ausgelaufen. Rollis-Vorsitzender Otmar Passiwan ist sich durchaus dieser großen Unterstützung der letzten beiden Jahre mehr als bewusst: 'Unsere Bundesligamannschaft sowie der ganze Verein möchten nochmals hier und an dieser Stelle ausdrücklich dem bisherigen Sponsor ein großes DANKESCHÖN sagen, denn durch diese finanzielle Unterstützung seit 2010 hatten wir schlichtweg neue Wege beschreiten können. Wir werden uns dieser Unterstützung stets erinnern und wünschen dem Unternehmen weiterhin viel Erfolg!'" Quelle: rsc-rollis-trier.de/dolphins-sagen-danke/
 


21.06.2012 Schimmelschäden

Wie Sie anhand unserem beigefügten Bildmatierial entnehmen können, ist nicht immer der Verwalter oder gar der Eigentümer für Schimmelschäden im Appartement verantwortlich. In diesem gesonderten Fall hat der Mieter fehlerhafte Wärmedämmung vorgeworfen. Nach Überprüfung des Bauwerks wurde festgestellt, dass das Vlies der Abluft keine Zirkulation zuließ. Nach Reinigung der Filter hat sich innerhalb weniger Tage die Raumtemperatur bzw. -feuchtigkeit enstprechend eingestellt und nach Reinigen der Schimmelstellen sind diese nicht mehr aufgetreten.


01.06.2012 Immovesta GmbH & Co. KG erweitert Geschäftsfeld

Die Immovesta GmbH & Co. KG hat zum 01.06.2012 nach umfangreicher Prüfung ihr unternehmerisches Handeln erweitert. Auf der Suche nach neuen Herausforderungen, wurde das Geschäftsfeld mit dem Handel von agrar- und forstwirtschaftlichen Gütern sowie dem Erwerb, dem Bewirtschaften und dem Verpachten von landwirtschaftlichen Flächen ergänzt. 240.000 qm Forst- und landwirtschaftliche Flächen sind nunmehr erworben und ein Traktor ist angeschafft. Wohin uns dies führen wird, ist noch offen. Die Herausforderung und der Reiz für die Investition in unsere Region, in regenerierbare Energien sowie in nachwachsende Rohstoffe haben uns hierzu angespornt.
 


30.05.2012 Fusion

Nunmehr ist es soweit. Am 30.05.2012 ist die Firma Immovesta Asset Management Kaiserslautern GmbH mit der Firma Immovesta Asset Management GmbH verschmolzen. Diese Entscheidung der Gesellschaftseigner war der zukunftsweisende Schritt.
 


01.04.2012 Prokuristin

Heute wurde Frau Svenja May zur Prokuristin der Firma Immovesta Asset Management GmbH in Trier bestellt. Wir gratulieren Frau May zu ihrer Position in unserem Unternehmen und danken ihr für die Mühe der sechsjährigen, andauernden Tätigkeit im Hause Immovesta.


10.01.2012 Ausbilderprüfung

Am 10.01.2012 hat Frau Marx, die Mitarbeiterin der Firma Immovesta GmbH & Co. KG die Ausbildereignungsprüfung der IHK Trier bestanden. Wir freuen uns sehr über dieses erfreuliche Ergebnis und möchten hierzu recht herzlich gratulieren.
 


04.01.2012 myPlanet wirbt weiter!

Seit heute ist das zweite Auto, das die Werbeslogans unserer Internetseite www.myplanet.de ...Ihr Immobilienportal trägt auf der Straße unterwegs. Wir hoffen auf weiteren Zuwachs von werbewirksamen Maßnahmen und freuen uns auch dieses Unternehmen entsprechend am Markt zu platzieren.
 


01.01.2012 Immovesta Asset Management Kaiserslautern GmbH

Immovesta Asset Management KL Heute haben wir uns dazu entschieden ein weiteres Unternehmen, das ausschließlich Wohneigentum verwaltet, zu gründen. Der Standort Trier, sowie auch der Standort Kaiserslautern wird zukünftig ab dem 01.01.2012 weitere Objekte verwalten. Aufgrund der anstehenden Übertragung von Verwaltungseinheiten in Kaiserslautern, haben wir einen Verwalter der in der Region Kaiserslautern und Pirmasens bereits Jahrzehnte Berufserfahrung hat, als Geschäftsführer gewinnen können, der uns die Möglichkeit gibt, weitere Großprojekte zu verwalten. Die ersten 400 Einheiten sind auch in Kaiserslautern der Beginn einer wachsenden Unternehmensstruktur.


01.01.2012 Happy New Year!

Wir wünschen allen Lesern ein frohes und gesegnetes Jahr 2012. Wir hoffen auch in diesem Jahr unseren Kunden weiter mit Qualität und Kompetenz zur Seite zu stehen.
 


24.12.2011 Frohe Weihnachten

Auch dieses Jahr möchten wir all unseren Kunden, Partnern und Freunden ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest wünschen! Ihr Team Immovesta
 


14.12.2011 Jubiläum Moselresidenz

Wow, 16 Jahre! 16 Jahre aktives Vermieten, 16 Jahre aktive Zusammenarbeit mit dem WEG Verwalter haben dazu geführt, dass die Wohnanlage Moselresidenz sich in der wirtschaftlichen Situation befindet, wie sie beim Erbauen den Ersterwerbern suggeriert wurde. Es hat einen kleinen Augenblick gedauert, bis die damals überteuerten Wohnungen nunmehr doch ihren Wert am Markt erhielten. Die hochwertige Qualität der Mieterstrukturen hat dazu geführt, dass über eine geringe Fluktation und dem liebevollen Umgang mit dem Sonder- und Gemeinschaftseigentum auch die Unterhaltungskosten geradezu unnatürlich niedrig waren. Den Eigentümern, bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten durch ihren jeweiligen Verwalter möchten wir, die Firma Immovesta GmbH & Co. KG unseren Dank für diese erfolgreiche Zusammenarbeit aussprechen.
 


06.12.2011 Eine späte Rechnung

Ist ein mietrechtliches Vertragsverhältnis durch beide Parteien erst einmal ordnungsgemäß beendet, dann sind finanzielle Nachforderungen von Seiten des Eigentümers nur noch in einem gewissen, eng begrenzten Umfang möglich. Hat jedoch der Vermieter die nachträglichen Änderungen nicht selbst zu verantworten, dann sieht der Fall nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS etwas anders aus. Eigentümer und Mieter einer Immobilie hatten eine Betriebskostenvorauszahlung mit jährlicher Abrechnung vereinbart. Geforderte Nachzahlungen waren stets beglichen worden. Nach dem Auszug der Mieter änderte die Kommune rückwirkend die Grundsteuer für das Objekt - und plötzlich waren zusätzlich im Prinzip umlegbare Forderungen für mehrere Jahre fällig. Die Mieter weigerten sich dies zu begleichen. Sie vertraten die Meinung, nach dem Ablauf des Vertrages gingen sie derartige Angelegenheiten nichts mehr an. Es kam zu einem Rechtsstreit, in dessen Verlauf der Eigentümer weiterhin auf einer Beteilgung an der höheren Grundsteuer beharrte. Das Landgericht Rostock entschied, dass die neu beschlossenen Grundsteuerangaben umgelegt werden dürfen, zumindest für die letzten 3 Jahre. Der davorliegende Zeitraum sei nicht mehr betroffen. Insgesamt müssen die längst ausgezogenen Mieter dem Wohnungseigentümer 373,00 Euro überweisen. Die verspätete Forderung sei nicht dem Eigentümer anzulasten: \"Für Verzögerung durch Amtsträger haftet der Vermieter dem Mieter gegenüber ohnehin nicht (...) Eine Grundsteuernachforderung aufgrund von Steuerbescheiden nach Ablauf der Abrechnungsfrist hat der Vermieter regelmäßig nicht zu vertreten.\" (Landgericht Rostock, Aktenzeichen 1 S 200/08)
 


25.11.2011 Eigentümerversammlung Moselresidenz 2011

Heute am 25.11.2011 fand die erste ordentliche Eigentümerversammlung 2011 der Eigentümergemeinschaft Moselresidenz statt. Somit war der Versammlungstermin im Jahr 2011 sehr spät, jedoch hatten die verschiedenen Vorverwalter noch Akten zum Aufarbeiten das Objekt betreffend hinterlassen. Nunmehr können wir aber der Eigentümergemeinschaft für das zahlreiche Erscheinen, eine konstruktive Versammlung sowie für die Unterstützung danken. gez. Julia Dorn


07.11.2011 QR Code

Für die technisch versierten User stellen wir hier unseren QR Code zur Verfügung, worüber Sie Ihren Link zu unserer Internetseite erhalten. Wir werden zukünftig auch unsere Exposée und sonstige Informationsmaterialien mit diesem QR Code versehen. Somit ist es unseren Kunden möglich, Informationen über diesen Link direkt zu erhalten. Für diejenigen, die nicht wissen, was ein QR Code ist, möchte ich dies hier gerne kurz erklären: QR ist die Kurzform von Quick Response, was schnelle Antwort bedeutet. Dieser zweidimensionale Code besteht aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten, die die kodierten Daten binär darstellen. Diese können wie Strichcodes mit einem Scanner ausgelesen werden. Viele Mobiltelefone verfügen über eine entsprechende Software oder die Möglichkeit eine solche kostenlos zu erhalten. Durch die Kamera von zum Beispiel einem Smartphone kann dieser Code dann ausgelesen werden. Bei unserem abgebildetem Code würden Sie dann direkt auf www.immovesta.de weitergeleitet werden.


28.10.2011 Kompetenz durch Wissen

Auch im Jahr 2011 haben wir es nicht versäumt am 37. Fachgespräch des Evangelischen Bundesverbandes für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis e. V. teilzunehmen. Unter dem Motto 60 Jahre WEG - Immer noch Neues zum Verwalter, ließen wir es uns nicht nehmen uns von 26. - 28. Oktober für unsere Kunden weiter zu bilden und unser Wissen auf den aktuellen Stand zu bringen. So können wir Ihnen weiterhin mit Kompetenz und Qualität zur Seite stehen!


14.10.2011 myPlanet Werbung

Lieber Leser, nunmehr werben wir auch auf der Straße für myPlanet. Mit unserer schönen Autowerbung erhoffen wir uns mehr Akzeptanz am Markt zu erlangen. Wir möchten Immobilienanbietern in ganz Deutschland die Möglichkeit geben, uns kennen zu lernen und schließlich ihre Objekte zahlreichen Miet- und Kaufinteressenten kostenlos bereitzustellen.


27.07.2011 Immovesta Asset Management Kaiserslautern ändert die Geschäftsführung

Aufgrund allstimmigem Gesellschafterbeschluss wird Herr Gregor Henrik Dorn zum alleinigen Geschäftsführer bestellt. Herr Klaus Attrot ist mit sofortiger Wirkung aus der Geschäftsführung ausgetreten.
 


15.07.2011 IAM wird Mitglied beim VNWI e.V.

Nunmehr ist es soweit. Seit dem 15.07.2011 werden wir als Mitglied im Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V. geführt. Somit haben auch wir uns entschieden uns mit einem Fachverband der Wohnungswirtschaft zu identifizieren um aus diesem Netzwerk Informationen sowie weiteres Fachwissen zum Wohle unserer Kunden zu beziehen.


03.06.2011 Mietrecht

1. Wer drei Nachmieter präsentiert, kann vorzeitig ausziehen. Ein Irrtum. Tatsächlich gilt die vertragliche Regelung oder die gesetzliche Drei-Monats-Frist für Mieterkündigungen. Anders sieht es nur aus, wenn im Mietvertrag eine Nachmieter-Vereinbarung getroffen wurde. Doch auch dann muss der Vermieter nicht jeden Nachmieter akzeptieren. Bestehen beispielsweise Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des potentiellen Nachfolgers, kann der Vermieter ablehnen. 2. Mieter müssen beim Auszug nicht renovieren. Falsch! Nur wenn im Mietvertrag eine ungültige Klausel zu Schönheitsreparaturen und Endrenovierung steht oder gar nichts vereinbart wurde, darf der Mieter die Arbeiten verweigern. Ungültig sind zum Beispiel Klauseln, die starre Fristen oder eine Renovierungsverpflichtung unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung enthalten. Werden jedoch flexible Zeiträume oder zustandsabhängige Bedingungen genannt, steht der Mieter in der Pflicht. 3. Zweimal laut feiern im Jahr ist erlaubt. Nein! Lärmbelästigung ist niemals erlaubt, auch nicht zum Geburtstag oder anderen Anlässen. In der Realität wird das Feiern in der Wohnung zwar meist geduldet - aber nicht alles, was geduldet wird, ist auch erlaubt. Das gilt übrigens auch für das Grillen auf dem Balkon: Wird ein Nachbar durch den Rauch erheblich gestört, ist es nicht gestattet.


21.05.2011 Wohnungseigentümergemeinschaft bestätigt unsere Qualität

Lieber Geschäftspartner, die Erfolgsgeschichte Immovesta wird weiter fortgeschrieben. Heute am 21.05.2011 wurde die Firma Immovesta Asset Management Kaiserslautern als WEG Verwalter für die Wohnanlage Alex Müller Straße 95-99 in 67657 Kaiserslautern ab dem 01.01.2012 gewählt. Diese Wohnanlage mit 213 Wohnungen und mit 126 Tiefgaragenstellplätzen ist ein weiteres Highlight unseres Verwaltungsbestandes. Wir bedanken uns bei der Eigentümergemeinschaft für ihr Vertrauen. Gez. Die Geschäftsführung


11.04.2011 Wohnanlage Moselresidenz in Trier

Vielen Dank für das in uns gesetzte Vertrauen. Seit dem 01.01.2011 verwalten wir die Wohnanlage Moselresidenz in Trier. 450 Wohnungen, 399 Stellplätze, sowie 8 Gewerbeeinheiten, sowie weitere 360 Sondermietverwaltungsverträge. Wir freuen uns sehr, dass wir dieses Objekt in unseren Verwaltungsbestand haben aufnehmen dürfen. Wir möchten nochmals der Wochnungseigentümergemeinschaft und den einzelnen Eigentümern unseren Dank aussprechen und möchten versichern, dass wir unser Bestmögliches tun werden um auch dieses Objekt entsprechend unseren vorgegebenen Normen zu verwalten.
 


01.04.2011 www.myPlanet.de

Endlich ist es soweit! Mit der Gründung des Immobilienportals myPlanet GmbH können Eigentümer oder Mieter von Immobilien ihre Objekte zum Verkauf oder zur Vermietung präsentieren. Gleichzeitig erhalten Interessenten aus ganz Deutschland kostenlosen Zugriff. Somit profitieren diese von unserer langjährigen Erfahrungen auf dem Immobiliensektor und wir können unseren Kunden ein kostenloses Werbeportal zur Verfügung stellen.
 


24.03.2011 2220 zu verwaltende Einheiten

2220 zu verwaltende Einheiten für die Firma Immovesta Asset Management. Heute haben wir die magische Zahl für die 2220te Einheit abschließen dürfen. Somit können wir erkennen, dass der entscheidende Verwaltungssektor unsere Fachkenntnis zur Verfügung zu stellen wohlwollend und auch von Kunden zur Kenntnis genommen wurde, mit denen die Firma Immovesta bisweilen nicht in Geschäftsbeziehungen stand. Wir können mit ruhigem Gewissen erklären, dass wir mit den uns anvertrauten Aufgaben gewachsen sind und wir uns weiteren Herausforderungen stellen werden.
 


20.10.2010 Die Erfolgsgeschichte Gersweilerweg geht weiter?

Zu diesem Semesterbeginn konnten wir 114 Wohnungen zur Neuvermietung an Studenten übergeben. Nicht nur, dass hier ein einheitlicher Mietpreis von ca. 8,50 Euro pro Quadratmeter erzielt wurde, nein, diese Wohnanlage ist nunmehr mehrheitlich ihrem damaligen Bestimmungsziel zugeführt. Die ein oder andere Wohnung konnte auch aus ihrem Dornröschenschlaf geholt werden. Hingegen den früheren Erklärungen von anderen Verwaltern gibt es in dieser Wohnanlage Wohnungen, die mehr als 5 Jahre leer standen. Mit wenig Euros wurden diese jetzt in einen vermietbaren Zustand gebracht und auch gleich der Neuvermietung zugeführt.


15.10.2010 Wohnpark City Kaiserslautern

Egal welche Hürden der Vorverwalter aufstellt. Die Korrektur geht weiter. Vielen Dank an alle Beteiligten.
 


12.10.2010 Immovesta Dolphins Trier

JENA. (Quelle: Trier Dolphins) Foto: Š Trier DolphinsBesser und eindrucksvoller konnte der Saisonstart in die neue Bundesliga-Saison der Rollstuhlbasketballer beim Auftritt der Immovesta Dolphins Trier in Jena nicht sein! Mit einem klaren und auch in dieser Höhe verdienten Sieg konnten die erstmals in Bestbesetzung angetretenen Trierer die hohen Erwartungen auf die neue Saison voll erfüllen. Bereits im 1. Spielviertel zeigte das Team von Spielertrainer Dirk Passiwan dem diesjährigen Aufsteiger in eigener Halle deutlich, wer hier und heute den Sieg und die ersten Punkte einfahren wollte. Mit konzentrierter Abwehrarbeit zwang man die Gastgeber früh, immer wieder schwierige Würfe zu nehmen, andererseits bestachen die Trierer durch sicheres Aufbauspiel und hochprozentige Trefferausbeute. So lagen die Jenenser bereits nach dem 1. Spielviertel deutlich mit 27:7 Korbpunkten im Hintertreffen. Da die Trierer auch im 2. Spielviertel konstant weiter punkteten, wuchs der Vorsprung der Gäste auf schon entscheidende 28 Punkte Differenz aus (55:27)! So kam es wie es kommen musste, alles Aufbäumen und das sicherlich nie nachlassende Engagement und der Kampfgeist änderten nichts am weiteren Spielverlauf. Die Immovesta Dolphins drückten auch weiterhin dem Aufsteiger ihr Spiel auf, sodass über ein 76:39 (3. Spielviertel) ein deutlicher Endstand (94:54) und somit eine hohe Niederlage im ersten Bundesliga-Heimspiel für die Jena Caputs zu Buche stand. Der alles überragende Spieler in dieser Partie war so auch in den Trierer Reihen zu finden. Triers Nationalspieler Dirk Passiwan avancierte zum alles überragenden Akteur (61 Punkte, 14 Rebounds, 7 Assists) und lief gleich zum Saisonstart mit einem Double-Double zur Höchstform auf! Es zeigte sich aber in diesem Auftaktspiel auch noch eins: Selbst wenn der Gegner Dirk Passiwan ab und zu durch Doppelung aus dem Spiel nehmen konnte, waren es eben alle anderen Trierer Spieler, die, im Gegensatz zu den letzten Jahren, das Heft des Handelns in die Hand nahmen und dann selbst fleißig punkteten. Selbst Foulprobleme von Gift Mooketsi, Peter Müller und auch Chris Robinson taten dem Spielfluß der Moselaner keinen Abbruch. Das Team zeigte sich schon in einer erstaunlichen Verfassung in punkto Zusammenspiel und Abstimmung. Erfreulich auch, die Trierer Defensivarbeit hat deutlich an Kontinuität gewonnen: 20 gegnerischen Rebounds standen 40 Dolphins-Rebounds gegenüber, das größtenteils dank auch der Neuzugänge Tara Feser und Janet McLachlan (17 Punkte, 12 Rebounds), die auch gleich mit einem Double-Double bei ihrer Bundesliga-Premiere aufwartete, an Stabilität vor allem unter dem eigenen Korb zeigten. Und dennoch warnt Spielertrainer Dirk Passiwan nach der Partie vor einem möglichen Abheben und Überbewerten des Spiels:` Wir haben ein wichtiges Auswärtsspiel überzeugend gewonnen, mehr auch nicht. Bereits am nächsten Sonntag wird sich der Wert dieses Sieges zeigen, wenn der letztjährige Tabellendritte aus München zum ersten Saison-Heimspiel nach Trier kommt! Da müssen wir nachlegen und punkten, sonst ist dieser deutliche Sieg nur die Hälfte wert! Zudem, mir ist schon noch einiges aufgefallen, an dem wir in den nächsten Tagen und Wochen arbeiten müssen, um auch gegen stärkere Teams bestehen zu können!` Die Trierer traten in Jena in folgender Besetzung an (in Klammern Korbpunkte): Ewertz, Feser (4), Klein (4), Koltes (n.e.), McLachlan (17), Mooketsi (2), Mtatase (2), Müller, Passiwan (61), Robinson (4) und Schmitz
 


01.10.2010 Objekt Alex-Müller-Str.95-99 in Kaiserslautern

Auch hier ist es wieder einen Satz wert der Mühe des Hausmeisterteams im Objekt Alex-Müller-Straße 95-99 in Kaiserslautern den Dank auszusprechen. Denn anscheinend wurden nunmehr immer wieder über viele Wochen hinweg täglich die Aschenbecher vor den Hauseingängen mit Wasser aufgefüllt, damit die Umwelt nicht den Nikotingeruch ertragen muss. Es ist schon geradezu eine Meisterleistung, dass das optische Entrée dieser wunderschönen Wohnanlage so fürsorglich betreut und gepflegt wird.
 


25.09.2010 Moselresidenz Trier

Welch große Freude. Am Samstag, den 25.09.2010, wurde die Firma Immovesta Asset Management GmbH als WEG Verwalter der Wohnanlage Moselresidenz in Trier als Verwalter bestellt. Nicht nur, dass es sich bei diesem Objekt um die größte Wohnungseigentümergemeinschaft der Region handelt, es ist auch das heiß umkämpfte Objekt unter den Wohnungseigentumsverwaltern. Wir bedanken uns für das Vertrauen, das die Wohnungseigentümergemeinschaft der Firma Immovesta Asset Management GmbH ausgesprochen hat und wir erwarten mit Freude die Aufgabe, die uns entgegensteht.
 


07.09.2010 Kaiserslautern

Nunmehr können wir feststellen, dass sich die Universitätsstadt Kaiserslautern aus unserer Sicht heraus vorbildlich entwickelt und sich die Prognosen einzelner Verwalter als fehlerhaft entpuppen. Nicht nur, dass die Mietsuchenden dieses Jahr unsere Erwartungen weit übertreffen. Nein, es gibt auch Mietsuchende aus dem europäischen Ausland, die sich entschieden haben, an dem Standort Kaiserslautern ein Studium zu beginnen oder weiter zu führen. Diese Entwicklung belohnt nunmehr die letzten Jahre, in denen wir uns am Standort Kaiserslautern weiter etablierten. Fünf Mitarbeiter, die sich für Immovesta in Kaiserslautern als Ganztagsarbeitskräfte bemühen, können wir zu dieser Leistung gratulieren. Auf Grund unserer geplanten wohnwirtschaftlichen weiteren Entwicklung, werden wir weitere Arbeitsplätze gewährleisten und zur Verfügung stellen sowie auch dann ab dem nächsten Jahr gezielt Ausbildungsplätze für Kaufmann und Kauffrau der Bürokommunikation sowie Immobilienkaufmann und Immobilienkauffrau offerieren. Diese Berufsbilder werden seit vielen Jahren auch in Trier ausgebildet und haben uns gezeigt, dass wir mit unserem ausgebildeten Personal, dass dann bei uns verblieb, die perfekte Lücke zwischen Mitarbeitern, die bereits über Jahre hinweg diesen Beruf ausüben, schließen konnten.


30.08.2010 Spielplan

Immovesta Dolphins Trier

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19.08.2010 GGS Kaiserslautern

Hausmeisterei GGS, Tochtergesellschaft der Nahlenzgruppe aus Schopp, streicht und saniert die Fassade. Was natürlich genau der Auftrag war, ist uns nicht bekannt. Es ist nur äußerst bedauerlich, dass die Silikonnähte zum Fensteranschluss fast über die gesamte Fläche verteilt nicht mit Instand gesetzt wurden. Da es sich bei der Dehnungsfuge um eine Wartungsfuge handelt, hätte das ausführende Unternehmen seinen Verwalter, die Firma Nahlenz Hausverwaltung, doch davon unterrichten sollen. Schade, dass dies wohl anscheinend nicht geschehen ist. Da keinerlei Unterlagen über die Art und den Umfang sowie über den Auftrag vorliegen, lässt sich nur spekulieren, warum die Arbeit in dieser Art und Weise ausgeführt wurde und solch ein Ergebnis hinterließ. Wir dürfen nun größere Teile des Objektes wieder mit einem Gerüst beglücken und die Eigentümer dürfen wieder einmal die Zeche hierfür tragen. Auch hier möchten wir es nicht versäumen zu gratulieren.
 


19.08.2010 Moselresidenz Trier

Aufgrund der im Zeitungsartikel angekündigten Veränderungen im Stadtteil Kürenz, möchten wir hiermit unsere Freude über diese erklären. Nicht nur, dass der Stadtteil Kürenz mit der optischen Veränderung eine Aufwertung erfährt, nein auch die Wohnanlage Moselresidenz wird mit seinem neuen Nachbarn zukünftig an Wohnwert gewinnen. Vielen Dank, dass es Investoren gibt, die solche Projekte planen und realisieren.


01.08.2010 Trier Dolphins finden Namenssponsor!

Die Vorbereitungen für die neue Saison in der Rollstuhlbasketball-Bundesliga laufen beim Management und Vorstand unseres Vereins auf Hochtouren. Die Zeit verrinnt, und noch ist, bis zum offiziellen Saisonstart der Mannschaft am 27. August noch jede Menge Arbeit zu erledigen. Bevor das Team um die bisher feststehenden Neulinge Chris Robinson/USA und Tara Feser/Canada die neue Bundesliga-Saison und die Vorbereitung in Angriff nehmen, müssen noch die Vereins-Wohnung hergerichtet, organisatorische Dinge im sportlichen und wirtschaftlichen Bereich erledigt werden. Vor allen Dingen im wirtschaftlichen Bereich ist es dem Management nunmehr gelungen, einen großen Schritt in Richtung Finanzen für die neue Saison zu machen! Mit der Trierer Immobilienfirma IMMOVESTA konnte erstmals in der Vereinsgeschichte ein Namenssponsor für unser Bundesliga-Team gefunden werden. Natürlich sind wir so immer noch nicht `auf Rosen gebettet`, aber die gesteckten Ziele sind ohne eine solide wirtschaftliche, gesunde Basis nicht durchzuführen. Mit diesem Engagement des Unternehmens, dass noch einige Zweigstellen in ganz Rheinland-Pfalz betreibt, sind wir aber einen Riesenschritt voran gekommen, um das zu realisieren, was sich das Management nach dem Ligaverbleib als Ziel für die kommende Saison gesteckt hatte! Und wir denken, die Fans und Anhänger werden sich rasch an den neuen Namen in der RBBL gewöhnen ? die Dolphins starten so in der kommenden Saison unter dem Namen: IMMOVESTA Dolphins Trier.
 


01.08.2010 Auszubildende 2010

Auch in diesem Jahr möchten wir es nicht versäumen unsere neue Auszubildende für das Ausbildungsjahr 2010 im Beruf der Kauffrau für Bürokommunikation, Frau Mareike Endres, vorzustellen. Frau Endres wird, so hoffen wir, ebenfalls so erfolgreich ihre Ausbildung bei uns führen, wie wir dies nunmehr seit Jahren von Auszubildenden haben erfahren dürfen. Wir freuen uns sehr, dass Frau Endres nach ihrem Berufspraktikum sich für unseren Betrieb und diesen Beruf entschieden hat. Wir sehen einer erfolgreichen Zukunft entgegen.


01.08.2010 Immobilienkauffrau T. Wolf

Heute am 01.08.2010 haben wir uns weiteren Zuwachs, Frau Tatjana Wolf, für die Abteilung Vermarktung eingestellt. Frau Wolf ist gelernte Immobilienkauffrau, die hinsichtlich Vermarktung eigener und fremder Immobilien unser Kundenklientel in Kaiserslautern unterstützt.
 


07.07.2010 Immovesta Facility Management GmbH

Aus AGENTA Facility Management GmbH wird nun Immovesta Facility Management. Dieses eigenständige Unternehmen, deren Geschäftsführerin Frau Svenja May ist, möchten wir auf diesem Wege als unseren Objektbetreuer vorstellen. Das Gebäudemanagement ist eine besondere Berufssparte im Immobiliensegment. Da wir, die Firma Immovesta GmbH & Co. KG, uns weiter um das Kerngeschäft, das Handeln von Immobilien, spezialisieren möchten, haben wir uns entschlossen, die Betreuung unseres Eigentums auszulagern. Die Firma Immovesta Facility Management wird zukünftig den Immobilienbestand bei Fragen, die das Gebäude und deren Unterhaltung betreffen, betreuen. Da Frau May über viele Jahre hinweg bei der Firma Immovesta GmbH & Co. KG tätig war, können wir davon überzeugt sein, dass sich unser Eigentum in den besten Händen befindet.
 


01.07.2010 Immovesta wächst weiter

Heute ab dem 01.07.2010 betreut Frau Nadine Rummler als Mitarbeiterin der Firma Immovesta Asset Management GmbH das Objekt Wohnpark City in Kaiserslautern. Ihr Berufsbild als Rechtsanwaltsfachangestellte ist für uns äußerst hilfreich, da sie von Buchhaltung und Mahnwesen sowie im Umgang in Rechtsfragen bereits Berufserfahrung hat. Wir hoffen, dass Frau Rummler sich ebenso in unserem Hause wohlfühlt und möchten Sie hiermit bei uns begrüßen.


31.12.2009 Kautionsrückzahlungsverpflichtung an Mieter durch neuen Eigentümer

Kautionsrückzahlung bei Eigentümerwechsel nach Ende des Mietverhältnisses und erfolgter Wohnungsrückgabe Der neue Eigentümer eines Grundstücks ist nicht zur Erstattung der Mietsicherheit an den Mieter verpflichtet, wenn das Mietverhältnis vor Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch beendet und der Mieter auch bereits aus der Wohnung ausgezogen war. BGH, Urteil vom 04.04.2007 - VIII ZR 219/06 - Der Mieter hatte 1999 eine Wohnung bei einer Wohnungsbaugesellschaft gemietet. Das Grundstück befand sich seit dem 12. April 2004 unter Zwangsverwaltung. Das Mietverhältnis wurde vom Mieter zum 30. Juni 2004 gekündigt und die Mietwohnung zurückgegeben. Am 26. November 2004 erhielt ein neuer Eigentümer im Rahmen einer Zwangsversteigerung den Zuschlag für das Grundstück. Mit einer Klage verlangte der Mieter die Rückzahlung der Kaution von dem neuen Eigentümer. Das Amtsgericht gab der Klage des Mieters statt, das Landgericht wies die Berufung des neuen Eigentümers zurück und die Revision des Eigentümers gegen das Urteil führte beim BGH zum Erfolg. Der BGH gelangte zu dem Ergebnis, dass der neue Eigentümer in diesem Fall nicht zur Abrechnung und Rückgewähr der Kaution verpflichtet sei. Das Amtsgericht und das Landgericht hatten die Ansicht vertreten, dass die Vorschrift des § 556 a BGB, nach welcher der Erwerber des Grundstücks dem Mieter für die Erstattung der Kaution hafte, auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden sei. Der Erwerb des Grundstücks in der Zwangsvollstreckung stehe dem Erwerb im Sinne des § 566 BGB gleich. Da der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution jedoch erst mit Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung fällig sei und der Eigentumserwerb in diesen Zeitraum falle, hafte der neue Eigentümer ebenfalls für die Rückzahlung der Mietsicherheit. Dieser Ansicht schloss sich der BGH nicht an. Er ging zwar - ebenso wie das Landgericht - davon aus, dass die Vorschriften der § 566 und 566 a BGB auch auf den Eigentumserwerb in der Zwangsvollstreckung Anwendung finden. Allerdings komme eine Verpflichtung des neuen Eigentümers zur Erstattung der Sicherheitsleistung an den Mieter nicht in Betracht, wenn das Mietverhältnis vor Eigentumsübergang beendet war und der Mieter die Wohnung bereits zurückgegeben hat. Nach dem Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 566, 566 a BGB solle derjenige Mieter geschützt werden, dessen Mietverhältnis durch den Eigentumserwerb auf einen neuen Vermieter übergehe. Insbesondere solle verhindert werden, dass die Ansprüche aus dem Mietvertrag und aus der Kautionsabrede auseinanderfallen, mit der Folge, dass der Mieter seine Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegen den neuen Vermieter und seine Ansprüche auf Kautionsrückzahlung gegen den alten Vermieter geltend machen müsse. Wenn ein Mieter das Mietverhältnis bereits vor dem Eigentumsübergang beende und aus der Wohnung ausziehe, wird seine Rechtsposition nach Ansicht des BGH durch einen späteren Eigentumswechsel nicht mehr berührt. Insoweit sei es gerechtfertigt, nicht die Fälligkeit (die zudem von den Umständen des Einzelfalls abhängt und nicht nach einer feststehenden Frist zu berechnen ist) des Anspruchs auf Abrechnung der Mietkaution, sondern die Beendigung des Mietverhältnisses als Abgrenzungskriterium heranzuziehen. Eine Ausnahme werde nur für diejenigen Mietverhältnisse gemacht, bei denen das Mietverhältnis zwar beendet sei, aber die Wohnräume noch nicht zurückgegeben wurden. In diesem Fall stimmt der BGH mit der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung überein, dass in entsprechender Anwendung des § 566 BGB der neue Eigentümer in das Abwicklungsverhältnis mit dem Mieter eintritt. Eine Übertragung dieser entsprechenden Anwendung auf den bereits ausgezogenen Mieter hält der BGH jedoch nicht für erforderlich. Die vorstehende Rechtsansicht benachteilige den Mieter nicht, da dieser sich nach wie vor an den bisherigen Vermieter halten könne. Gegen das Risiko von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Vermieters könne sich der Mieter dadurch absichern, dass er eine Anlage der Mietsicherheit getrennt vom Vermögen des Vermieters gemäß § 551 Absatz 3 Satz 3 BGB verlange. Die Klage des Mieters wurde daher abgewiesen.
 


21.12.2009 Projektentwicklung Wohnpark City

Heute wurde nunmehr ein weiterer Schritt bei der Projektentwicklung Wohnpark City Gersweilerweg beschritten. Nach weiterem Immobilienerwerb sind wir Eigentümer von nunmehr mehr als 80 % Miteigentumsanteil dieser Wohn- und Gewerbeimmobilie am Rande der Fußgängerzone in Kaiserslautern. Diese Wohnanlage soll nunmehr mit tatkräftiger Unterstützung der verbleibenden Eigentümer und des WEG Verwalters in eine Wohnanlage mit studentischem Mieterklientel und Concierge reorganisiert werden. Hierzu wird nunmehr unmittelbar in dem unteren Teil der Gewerbeeinheiten eine Büroeinheit eingerichtet in der 18 Stunden täglich Personal vor Ort sein wird, die versuchen werden die Bedürfnisse der Bewohner zu erfüllen: Das Alltägliche, wie das Annehmen von Paket- und Postsendungen, Kino- oder Theaterkarten oder auch noch sonst jegliches erdenkliche Allerlei, soll hieraus fachkompetent betreut werden. Selbstverständlich haben aber auch Eltern und Besucher die Möglichkeit Nachrichten für die Bewohner zu hinterlassen. Die Vielzahl der hieraus angestrebten Individuallösungen für betreutes Wohnen unserer studentischen Bewohner werden wir noch mit unseren Mietern ausarbeiten und bitten um das Einbringen von Vorschlägen in unser Gesamtkonzept. Auch wird zum Jahreswechsel ein hauseigener Waschsalon, der nur für die Bewohner der Wohnanlage Wohnpark City zur Verfügung stehen wird, eröffnet. Dieses Konzept wurde bereits anderweitig erfolgreich durchgeführt, so dass wir auch hier davon überzeugt sind, dass es unsere Bewohner erfreuen wird, hygienische Räumlichkeiten und neuwertige Waschmaschinen und Trockner für den ausschließlichen exklusiven Gebrauch nutzen zu können.


01.12.2009 Kauffrau für Bürokomunikation

Rückwärts blickend nach 3 Monaten in unserem Hause können wir uns glücklich schätzen, daß sich unserer Auszubildene Jessica Bauschert bei uns beworben hat und wir bisher eine mehr als positive Ausbildungszeit haben erfahren dürfen. Danke weiter so.


27.11.2009 Ihr Immobilienspezialist Immovesta erweitert nunmehr sein Geschäftsfeld

Die Firma Immovesta GmbH & Co KG, Ihr Immobilienmakler der Region, bekommt Zuwachs durch das Unternehmen Immovesta Asset Management GmbH, die als Hausverwaltungsspezialist zukünftig eigene und fremde Immobilienbestände verwaltet. All die Jahre haben wir uns gegen diese Tätigkeit vehement gewehrt. Jedoch haben die Erfahrungen mit der Firma Nahlenz in der Wohnanlage Moselresidenz, sowie im Gersweilerweg in Kaiserslautern uns dazu bewegt, uns neu zu orientieren und auch im Sektor Hausverwaltung neue Maßstäbe zu setzten. Der seit Jahren anhaltende Erfolg als Immobilienmakler bekräftigte nunmehr die sehr lange und wohlüberlegte Entscheidung . Wir wünschen der Firma Immovesta Asset Management GmbH und Ihrer Geschäftsführerin Julia Dorn alles Gute. Nähere Informationen finden Sie unter www.AssetManagement.ag
 


12.11.2009 Smart Brabus

Heute haben wir zur Fuhrparkergänzung einen weiteren Smart an unsere Außenstelle in Kaiserslautern übergeben dürfen. Bei dem Smart Brabus handelt es sich um ein besonderes Fahrzeug, aber für Mitarbeiter, die etwas Besonderes leisten, kann dies nur ein kleiner Beitrag sein um unseren Dank auszudrücken.
 


27.10.2009 Fuhrparkerweiterung für den Außendienst

Heute konnten wir von dem Autohaus BMW Euler in Kaiserslautern unseren 1-er BMW für unseren Außendienst in Empfang nehmen. Wir haben uns sehr über den reibungslosen Ablauf dieses besonderen Autos gefreut. Danke hierfür und für die engagierte Mithilfe an die Firma BMW Euler und unserem Verkaufsberater Herrn Römer, den wir auf diesem Wege nicht versäumen möchten zu empfehlen.


27.10.2009 beachtlicher Unternehmenssprung

Heute haben wir beim Amtsgericht Kaiserslautern dank Zuschlagsbeschluss in einem Zwangsversteigerungsverfahren einen für unsere Unternehmensgröße beachtlichen Unternehmenssprung erfahren dürfen. Die Herausforderung an einem Tage weitere 120 Wohnungen in Besitz zu nehmen macht Stolz aber auch ist Respekt und Ungewissheit in unseren Gedanken.


03.08.2009 Weiterer Mitarbeiter für Kaiserslautern

Als Verstärkung unseres Hausmeisterteams haben wir heute Herrn Paul Iwanow zur Betreuung unserer Wohnungen in Kaiserslautern einstellen dürfen. Als gelernter Tischler und dem hieraus gewonnenen fachlichen Geschick wird er für uns ein weiterer Gewinn von kompetenten Mitarbeitern sein. Wir möchten ihm auf diesem Wege für uns alles Gute wünschen.
 


03.08.2009 Lehrstelle

Nachdem nunmehr die Firma Immovesta GmbH & Co. KG sich entschieden hat sich weiter am Markt zu platzieren und weiter an Größe zu gewinnen, haben wir uns entschlossen in diesem Jahr zwei Auszubildenden eine Lehrstelle zu bieten. Auf Grund der vorangegangen Jahre sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es für uns von besonderem Vorteil war Auszubildenden einen Lehrplatz zu bieten und gleichzeitig eine Zukunftsperspektive für den weiteren Berufsweg nach der Ausbildungszeit aufzuzeigen.


01.08.2009 Ausbildungsstelle für das Jahr 2009 vergeben

Als Auszubildende Kauffrau für Bürokommunikation möchten wir heute Frau Maria Sonnet in unserem Team begrüßen. Frau Sonnet die bereits in unserem Unternehmen als Praktikantin Erfahrungen sammeln konnte, ist hiermit herzlich willkommen.


29.07.2009 Beiträge zur Instandhaltungsrücklage bei einzelnem Wohnungseigentümer zunächst keine Werbungskosten

Wohnungseigentümer zahlen regelmäßig Beiträge zur Instandhaltungsrücklage, die dann später vom Verwalter für die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verausgabt werden. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 9.12.2008 (Aktenzeichen IX B 124/08) bestätigt, dass mit Zahlung dieser Beiträge bei den einzelnen Wohnungseigentümern noch keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn die Beträge der Instandhaltungsrücklage tatsächlich für Instandhaltungsmaßnahmen ausgegeben werden. Zu diesem Zeitpunkt kann erst beurteilt werden, ob tatsächlich eine Verausgabung für Erhaltungsaufwendungen und mithin sofort abzugsfähige Werbungskosten gegeben sind.


15.06.2009 Prüfung bestanden

Heute möchten wir unserer Auszubildenden, Frau Svenja May, für die bestandene Prüfung zur Kauffrau für Bürokommunikation gratulieren. Gleichzeitig möchten wir auf diesem Wege unseren Kunden mitteilen, dass Frau May selbstverständlich weiterhin als Mitarbeiterin in unserem Hause zur Verfügung stehen wird. Wir freuen uns sie zukünftig unseren Mietern als Ansprechpartner überlassen zu dürfen. Vielen Dank für die lobenswerte Zeit als Auszubildende und vielen Dank für die Entscheidung unserem Haus weiter treu zu bleiben


01.06.2009 Servicecenter Moselresidenz Trier

Dieses Büro dient den durch uns betreuten Mietern, Bewohnern und Eigentümern im Objekt Moselresidenz Güterstraße 49-55b in Trier. Unsere Geschäftsräume befinden sich selbstverständlich in der Saarstraße 72 im südlichen Stadtteil von Trier. Öffnungszeiten unseres Büros Güterstraße nach telefonischer Vereinbarung.


18.05.2009 Vermietungsaktivitäten für die Bräuer Hausverwaltung

Nachdem nunmehr bereits zwei Jahre vergangen sind, in denen wir für die Bräuer Hausverwaltung die Vermietungsaktivitäten für das Objekt Wilhelm-Deuser-Str. 27-33 in Trier übernommen haben, möchten wir uns auf diesem Wege für die Erweiterung unseres Vermietungsauftrages, für sämtliche durch die Bräuer Hausverwaltung betreuten Einheiten, bedanken. Wir hoffen auch hier auf die tatkräftige Unterstützung der Bräuer Hausverwaltung in Konz sowie auf unser gewohntes Mieterklientel um weiterhin einen reibungslosen Ablauf bei der Neuvermietung zu gewährleisten. Nochmals vielen Dank!


12.05.2009 Nahlenz ist ausgezogen!!!

Heute hat die Firma Nahlenz Immobilienverwaltung ihre Filiale in Trier bzw. die bei uns angemietete Gewerbeeinheit nach Schwierigkeiten an uns zurückgegeben. Ab Montag können Sie darin Mitarbeiter unseres Hauses bei Fragen rund um die Wohnanlage Moselresidenz antreffen.
 


29.04.2009 Übernahme Vermietung für Objekt WDStr.21-25 von Laux & Partner

Liebe Leser, ab heute wurden wir von der Firma Laux & Partner Hausverwaltungen GmbH für das Objekt Wilhelm-Deuser-Str.21-25 im Stadtteil Trier Feyen für die Objektbetreuung hinsichtlich Vermietungsaktivitäten derer durch die Firma Laux verwalteten Wohnungseinheiten beauftragt. Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
 


16.04.2009 Künstlerische Meinungsfreiheit

Wir möchten es nicht versäumen dem Künstler unserer sanierten Fassade für die eigenwillige Gestaltung unserer Immobilie zu danken. Da wir leider davon ausgehen müssen, dass der Künstler sich nicht auf direktem Wege mit uns in Verbindung setzen wird, möchten wir einen großzügigen vierstelligen Betrag einem Hinweisgeber überlassen, damit wir unseren persönlichen Dank sowie weiteres dem Verursacher übermitteln dürfen.
 


09.04.2009 Darf die Kaution bei noch ausstehender Betriebskostenabrechnung zurückbehalten werden?

Der Mieterbund hat dies immer verneint. Denn die Kaution dient ja zur Sicherung des Vermieters bei Pflichtverstößen des Mieters - nicht dazu, ihn abzusichern, wenn er selbst mit der Abrechnung nicht in die Puschen kommt. Nun hat der BGH die Frage gegenteilig geklärt: Ja, der Vermieter darf (in \"angemessenem\" Umfang) Teile der Kaution zurückbehalten, bis die letzte Betriebskostenabrechnung vorliegt. Was angemessen ist, muss im Einzelfall bestimmt werden. Die rechtliche Literatur geht von maximal 1 bis 2 monatlichen Vorauszahlungsbeträgen aus. Ist der letzte Abrechnungszeitraum ein \"Rumpf-Zeitraum\" (z.B. hat der Mieter in dem Jahr nur Januar bis März in der Wohnung gewohnt) muss sich der Betrag natürlich verringern. Dies ändert natürlich nichts an der Pflicht des Vermieters, spätestens 6 Monate nach Mietvertragsende über die Kaution abzurechnen und sie, zumindest teilweise, auszuzahlen. Dazu gehört der Nachweis, wie hoch die Kaution im Zeitpunkt der Abrechnung (inklusive Zinsen) ist, welche konkreten Forderungen der Vermieter ggf. gegenrechnen möchte und für welche konkreten Risiken er einen Teil der Kaution zuzuückzubehalten gedenkt.


03.04.2009 Der WEG - Verwalter darf doch nicht alles....

Der WEG-Verwalter ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzgebers in § 27 Abs. 1 S. 1 WEG nur berechtigt, gefasste Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Eine eigene Vertretungsmacht im Sinne einer gesetzlichen Organkompetenz kommt ihm ausdrücklich nicht zu. Dies führt dazu, dass der Verwalter bei allen Maßnahmen, insbesondere dem Abschluss von Verträgen jeglicher Art, grundsätzlich eines Beschlusses bedarf, notfalls nach Abhaltung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung. Um den damit einhergehenden Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen und die Verwaltung zu flexibilisieren, ist die Praxis dazu übergegangen, in den Verwaltervertrag eine Klausel aufzunehmen, wonach der Verwalter zur Wahrnehmung seiner Aufgaben die im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit üblicherweise abzuschließenden Verträge (Wartungs-, Versicherungs-, Hausmeister- und sonstige Verträge) auch ohne Beschluss der Eigentümerversammlung eingehen und kündigen kann. Die Entscheidung des OLG München: Solche kompetenzübertragenden Klauseln sind nach der Auffassung des OLG München (und anderer Oberlandesgerichte, vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.7.1997, Az.: 3 Wx 61/97) nichtig, wenn sie, insbesondere unter Berücksichtigung der §§ 305 ff. BGB, eine nicht unerhebliche Beschneidung der Regelungskompetenz der Gemeinschaft vorsehen, unklare bzw. unbestimmte Begriffe enthalten und die Wohnungseigentümergemeinschaft entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Mangels Regelung eindeutiger Voraussetzungen sowie möglichst konkreter Vorgaben über betragsmäßige Beschränkungen (Budgetierung) stellen nach der Rechtsprechung derartige Klauseln eine unzulässige ?Carte blanche? für den Verwalter dar, unter Umgehung der Gemeinschaft über ggfls. erhebliche Vermögenswerte bzw. langfristige Vertragsbindungen zu entscheiden.


17.03.2009 Für Wohnungseigentümer

1.    Vermietungsabsicht bei leer stehender Wohnung ist zu belegen Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Wohnung können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn mit dieser Wohnung Einkünfte erzielt werden, diese also vermietet wird. Strittig ist dies oftmals bei einer leer stehenden Wohnung. Aktuell hat der Bundesfinanzhof über folgenden Fall entschieden: Der Kläger hatte eine Eigentumswohnung bis einschließlich 1995 mit seiner Familie selbst bewohnt. In der Zeit von Januar 1996 bis Februar 2001 stand die Wohnung leer und wurde anschließend vermietet. Während dieser Zeit des Leerstands machte er nicht unerhebliche Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend. Das Finanzamt versagte den Abzug der Verluste mit der Begründung, dass die Vermietungsabsicht nicht ausreichend nachgewiesen sei. Im Streitjahr hatte der Kläger lediglich eine Wohnungsbesichtigung durchgeführt und nur eine Vermietungsanzeige aufgegeben. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28.10.2008 (Aktenzeichen IX R 1/07) diese Einschätzung bestätigt. Er führt aus, dass zwar vorab entstandene Werbungskosten aus einer noch leer stehenden Wohnung berücksichtigt werden können. Dies setzt aber voraus, dass eine endgültige Vermietungsabsicht besteht. Diese Vermietungsabsicht muss durch objektive Tatsachen nachgewiesen werden. Hinweis: Im konkreten Fall sollte die Vermietungsabsicht ausreichend dokumentiert werden. Geeignet sind z.B Vermietungsanzeigen, Einschaltung eines Maklers, Wohnungsbesichtigungen. 2.    Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung Unterhält der Steuerpflichtige eine Ferienwohnung, die ganz oder teilweise fremdvermietet wird, so sind die erzielten Einkünfte nur dann steuerlich relevant, wenn die Vermietung der Ferienwohnung mit Einkünfteerzielungsabsicht betrieben wird. Die Feststellung, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, d.h. ob langfristig ein Überschuss aus der Vermietungstätigkeit zu erwarten ist, kann im Einzelfall schwierig sein. Eine solche Einkünfteerzielungsabsicht wird dann grundsätzlich angenommen, wenn eine Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste vermietet bzw. in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten wird und das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen nicht unterschreitet. Ander ist dies dagegen dann, wenn die Ferienwohnung nicht im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet wird und ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können. In diesem Fall muss die Einkünfteerzielungsabsicht individuell vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden, wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 19.08.2008 (Aktenzeichen IX R 39/07) in Fortentwicklung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat. Hinweis: In derartigen Fällen sollten sehr sorgfältig notwendige Nachweise zusammengetragen werden, um die Einkünfteerzielungsabsicht nachweisen zu können und damit Anfangsverluste aus der Vermietungstätigkeit steuerlich geltend machen zu können. Dieses Urteil verdeutlicht nochmals, dass die steuerliche Anerkennung einer Ferienwohnung im Einzelfall sorgfältig zu prüfen ist.
 


07.03.2009 Nahlenz muss gehen

Am vergangenen Dienstag, den 03.03.2009 wurde nunmehr das Urteil über die wundersame Eigentümerversammlung vom 04.10.2008 aufgrund von verschiedentlichen Anfechtungen beim Amtsgericht Trier verkündet und damit das Verhalten der Firma Nahlenz als grob fahrlässig erklärt. Als selbstverständlich wurde der Entzug des Wohnungseigentums sowie des Stimmrechtes als unbegründet und unberechtigt zurückgewiesen. Aufgrund nicht näher zu bezeichnender Vorkommnisse wurde für den 07.03.2009 zur außerordentlichen Eigentümerversammlung eingeladen, die u. a. den Tagesordnungspunkt Abwahl des Verwalters enthielt. Die Eigentümergemeinschaft hat sich nunmehr aufgrund des Stimmenverhältnisses dazu entschlossen der Firma Nahlenz das Vertrauen zu entziehen. Die eigenen Vollmachten und die ihr überlassenen Vollmachten hat die Firma Nahlenz großzügiger Weise einem Sympathisanten überlassen, der dann wohl auf Weisung der Geschäftsleitung sich zum Wohle aller enthielt. Ab heute ist somit die Firma Nahlenz nicht mehr Verwalter im Objekt Moselresidenz.


07.03.2009 Gratulation für die Firma IVK Hausverwaltung GmbH

Heute beglückwünschen wir die Firma IVK Hausverwaltung GmbH für die Wahl zum Verwalter des Objektes Moselresidenz in Trier. Wir wünschen der Geschäftsleitung Herrn Frank Bräuer sowie Herrn Jürgen Laux einen guten Start und hoffen auch hier auf eine positive gemeinsame Zukunft um diese wunderschöne Wohnanlage im Trierer Stadtteil Kürenz wieder neu auszurichten und sie wieder an den ihr zustehenden Stellenwert am Immobilienmarkt zurück zu führen.


19.02.2009 An Karneval dürfen Ihre Mieter ausgelassen und lange feiern

Heute an Weiberfastnacht haben die jecken Tage begonnen, aber erst am Rosenmontag wird das närrische Treiben seine Höhepunkt erreichen. Mieter und Vermieter, die mit Karneval nichts am Hut haben, müssen dennoch laute Musik, Gejohle und Knallerei in ihrer Umgebung und vor den Häusern dulden. Karneval, entsprechende Musik und ausgelassenes Feiern sind nämlich in vielen Gegenden Deutschlands ein althergebrachter, vom überwiegenden Teil der Bevölkerung gepflegter Brauch. In den Karnevalshochburgen sollten Sie und Ihre Mieter die Fensterscheiben dadurch schützen, dass Sie die Jalousien herunterlassen, wenn Ihre Immobilie sich im Bereich der Karnevalsumzüge befindet. Im Falle eines Schadens dürfte ein Verantwortlicher nämlich schwer zu ermitteln sein. Autos sollten am besten in einer Garage abgestellt werden, um sie vor geworfenen Kamellen und Flaschen zu schützen. Ausgelassenes Feiern in Ihrem Mietshaus stellt natürlich eine Gefährdung Ihres Eigentums dar, die Sie nur bis zur Grenze des Zumutbaren hinnehmen müssen. Nicht zu beanstanden ist es jedoch, wenn einige Mieter im Anschluss an einen Karnevalsumzug im Freien noch ein kleines Fest vor dem Haus oder in ihrer Mietwohnung begehen. Die Lärmbelastung der Nachbarschaft muss sich allerdings in Grenzen halten. Gegen Mitternacht sollte eine Karnevalsfeier deshalb spätestens beendet sein. Bis zu diesem Zeitpunkt wird ein polizeiliches Einschreiten nur bei Ausschreitungen zu erreichen sein. Wenn einzelne Ihrer Mieter nachweislich über die Stränge schlagen, sollten Sie - insbesondere nach Beschwerden anderer Mieter - evtl. mit einer Abmahnung reagieren.


04.02.2009 Mietersprechzeiten Moselresidenz Trier

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bewohner unserer Wohnungen in der Wohnanlage Moselresidenz Güterstr. 49-55b, in Trier, bedingt durch Schwierigkeiten mit unserem Mieter, der Nahlenz Immobilienverwaltungs GmbH, Hauptstr. 15-15a in Schopp, vertreten durch deren Geschäftsführerin Ulrike Nahlenz, müssen Sie sich leider derzeit mit Ihren Anliegen und Belangen entweder mit unserem Büro in der Saarstr. 72 in Verbindung setzen oder vor Ort mit unserem provisorisch eingerichteten Büro hinter dem Waschsalon. Erst am 16.05.2009 steht uns unser Büro im Objekt Güterstraße wieder zur eigenständigen Nutzung zur Verfügung. Die begonnene Räumungsklage gegen unseren bereits erwähnten Mieter führte nunmehr zu dem Ergebnis, dass wir ab dem 16.05.2009 wieder in unseren gewohnten Räumlichkeiten unsere Sprechzeiten mit unseren Bewohnern sowie den Nutzern des Waschsalons führen können. Gez. Die Geschäftsleitung


09.01.2009 Nur wir sind Immovesta

Hiermit erlauben wir uns nochmals zum Thema Markenschutz in eigener Sache Stellung zu beziehen. Unsere Firma Immovesta bzw. der Name unseres Unternehmens ist ein eingetragenes Markenzeichen. Diese Marke ist europaweit geschützt. Sämtliche anderweitige am Markt auftretende Unternehmen namens Immovesta haben nichts mit uns zu tun. Wir distanzieren uns in jeglicher Art und Weise von diesen Gesellschaften. Diese Firmen benutzen unrechtmäßiger Weise, ohne Erlaubnis und ohne jegliches Recht diese Namen. Unser Marken- und Patentanwalt ist hier bemüht weitere sich immer wieder neu am Markt findende Unternehmen mit dem Hinweis des Missbrauchs zu unterrichten.
 


22.12.2008 Weihnachtsferien

Lieber Kunde, ab Montag, den 22. Dezember 2008 befinden wir uns in Betriebsferien. Unser Büro ist wieder im neuen Jahr ab Montag, den 05. Januar 2009 wie gewohnt für Sie geöffnet. Wir wünschen Ihnen, Ihrer Familie und all Ihren Lieben ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2009.


26.11.2008 Google Map

Ab heute findet der Interessent auf unseren Exposes auch eine Landkarte worin man die Lage des Objektes leichter findet. Hierbei handelt es ich um ein Tool von Google. Wir hoffen mit diesem Produkt ein weiteres Feature auf unserer Seite präsentieren zu können.
 


13.10.2008 10 Jahre Immovesta

Unser 10-jähriges Jubiläum ging vor lauter Arbeit an uns vorüber. Feste feiern ist wohl nicht unsere Stärke. Heute hat unsere Auszubildende anhand von Unterlagen das Bestehen der Firma Immovesta GmbH & Co.KG seit dem 28.08.1998 festgestellt. Ja, so schnell ist die Zeit vorüber gegangen. Aber wir möchten es nicht versäumen wirklich ausnahmslos jedem der mit unserem Hause in jeglicher Art und Weise in Kontakt stand zu danken. Zwar konnten wir nicht jedem mit Harmonie begegnen, aber jeder war doch auf seine Art und Weise dafür verantwortlich, dass wir nicht auf der Stelle verharrten, sondern uns beständig weiter entfaltet haben. So können wir heute voller Stolz erklären, dass jedes unserer vergangenen Geschäftsjahre von Erfolg und Wachstum geprägt war. Ob dies Zufall oder Fleiß, Schicksal oder Glück war, weiß ich nicht - vielleicht von jedem etwas. Auf jeden Fall möchte ich allen heutigen und ehemaligen Mitarbeitern für die gemeinsame Zeit danken. Gez. Gregor Henrik Dorn


04.10.2008 04./5.10.08 ? Ein erschreckendes Wochenende

Am Samstag, den 04.10.2008 war mal wieder so ein Tag. Wir hatten Eigentümerversammlung in einer Wohnanlage in Trier mit dem Namen \"Moselresidenz\". Dort hatten einige Eigentümer andere Wünsche als ihr Verwalter. Jedoch konnte der Verwalter die Anliegen derer unterbinden und diese stattdessen zu seinem eigenen Wohle und Vorteil verändern. Somit hatten alle Anwesenden die Möglichkeit einem Spektakel beizuwohnen, dass selbst hartgesottene Eigentümer verwunderte. So berichtete und beschloss der Verwalter Dinge aufgrund von Vollmachten, die er gar nicht besaß. Nachdem ich dann diese Versammlung, die einer Art Enteignung gleich kam, erleben durfte, hatte ich am darauffolgenden Tag das Vergnügen Ur-Omi in ihrem neuem Domizil, im Altenheim, zu besuchen. Mein Dank gilt selbstverständlich all denjenigen, die ältere Menschen pflegen und betreuen. In Ur-Omis Pflegeheim wird dies mit menschlicher Nähe und liebevoller Fürsorge betrieben, wie ich es mir hätte schöner nicht vorstellen können. Aber ich für mich hoffe sehr, dass ich weder eine Eigentümerversammlung in dieser Art, noch meinen Lebensabend in solch einer Institution verbringen muss. Vielleicht sollte ich jedem Kapitalanleger empfehlen, dass er ab dem Erreichen eines gewissen Alters seine Kapitalanlage verkaufen und in Pflegeeinrichtungen investieren sollte? Gez. Gregor Henrik Dorn
 


30.09.2008 Angst reicht aus

Ein Eigentümer kann von Miteigentümern nicht die Zustimmung zu einem Vertrag verlangen, der die Errichtung eines Mobilfunk- masten auf dem Dach vorsieht. Allein die Besorgnis einer Gesundheitsbelastung und die Angst vor schlechterer finanzieller Verwertbarkeit reichen als Begründung für die Weigerung aus. OLG Karlsruhe, Aktenzeichen 1 U 20/06


02.09.2008 Gewerblicher Grundstückshandel: Keine Abschirmwirkung durch Kapitalgesellschaft

Der Verkauf eines Grundstücks ist im Grundsatz dem Bereich der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen. Steuerlich wird ein aus diesem Geschäft entstandener Gewinn ausnahmsweise nur dann erfasst, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung des Grundstücks ein Zeitraum von nicht mehr als zehn Jahren liegt (?Spekulationsgeschäft?). Anders ist dies allerdings dann, wenn ein sog. gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. In diesen Fällen unterliegen die laufenden Gewinne der Gerwerbesteuer und Veräußerungsgewinne werden unabhängig von der Haltedauer der Immobilien steuerlich erfasst. Als Indiz für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels gilt nach der Rechtssprechung und auch nach der Verwaltungsauffassung die Überschreitung der ?Drei-Objekt-Grenze?. Danach ist die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines Fünfjahreszeitraums grundsätzlich gewerblich. Im Einzelnen sind allerdings viele Besonderheiten zu beachten. Vielfach wird der Versuch unternommen, einen gewerblichen Grundstückshandel zu vermeiden, indem die Immobilien über eine GmbH erworben und dann veräußert werden. Dies kann sich zum Beispiel dann anbieten, wenn die Person bereits drei Objekte veräußert hat und die Veräußerung eines vierten Objekts dazu führen würde, dass insgesamt ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Wird das vierte Objekt über eine GmbH erworben und wieder veräußert, verhindert die GmbH im Grundsatz die Annahme eines gewerblichen Grundstückhandels. Insofern ist allerdings Vorsicht geboten. Die Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaft wird von der Rechtssprechung dann verneint, wenn der Einsatz der Kapitalgesellschaft missbräuchlich ist. Ein Missbrauch wird angenommen, wenn für den Einsatz der GmbH keine außersteuerlichen Gründe angeführt werden können. Liegt ein solcher Missbrauch vor, werden die über die GmbH veräußerten Objekte den Gesellschaftern zugerechnet und gehen bei diesen in die Prüfung der Drei-Objekt-Grenze ein. Diese Sichtweise wurde durch das Urteil des Niedersächsichen Finanzgerichts vom 19.7.2007 (Aktenzeichen 14 K 519/03) bestätigt. Im Urteilsfall stritten die Beteiligten über die Zurechnung der Veräußerung von mehr als 100 Wohnungen durch eine GmbH. Diese GmbH war personenidentisch mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die ein mit einem Motel bebautes Grundstück für 1.85 Mio. DM erworben hatte. Aus dem Motel sollte ein Alten ? und Plegeheim entstehen. Am 31.12.95 teilten die Gesellschafter der GbR das Objekt in 136 Wohneinheiten und veräußerten das im Bau befindliche Heim für 6,5 Mio. DM an eine personenidentische GmbH. Diese GmbH stellte das Heim fertig und veräußerte anschließend über einen Zeitraum der von drei Jahren über 100 Wohneinheiten. Sowohl das beklagte Finanzamt, als auch das Finanzgericht werteten die Veräußerung des Objekts an die GmbH als rechtsmissbräuchliche und nahmen insoweit einen gewerblich Grundstückshandel an. Hinweis: Der Gewerbliche Grundstückshandel bringt eine Vielzahl an Fallstricken mit sich. In einschlägigen Fällen kann nur geraten werden, Gestaltungen unter Hinzuziehung steuerlichen Rats vorzunehmen. Insbesondere sind regelmäßig rechtzeitige Planung notwendig.
 


01.08.2008 Haftung des WEG-Beirates

Verpflichtungen gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Pflichten und Aufgaben sind in § 29 WEG geregelt. Sofern sich ein Wohnungseigentümer entschließt, als Beirat in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu fungieren, meist sogar ehrenamtlich, wird von seiner Seite häufig nicht bedacht, dass sich hieraus auch Verpflichtungen gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ergeben. Hauptsächlich sind diese Pflichten und Aufgaben in § 29 WEG geregelt. So hat der Beirat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anzuwenden. Die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsbeirates haften für die pflichtgemäße Erfüllung ihrer Beiratsaufgaben nach den Grundsätzen des Auftragsrechts gem. §§ 662 BGG. Z.B. handelt der Verwaltungsbeirat grob fahrlässig, wenn er dem Verwalter entgegen der ausdrücklichen Weisung der Eigentümerversammlung die uneingeschränkte Verfügungsmacht über ein der Eigentümergemeinschaft zustehendes Rücklagenkonto von erheblicher Höhe einräumt. Eine ebenfalls grob fahrlässige Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Verwaltungsbeirat bei der Prüfung der Jahresabrechnung auf die Kontrolle der Kostenbelege verzichtet. Es ergeben sich jedoch auch neben dem WEG allgemeine Nebenpflichten nach dem Grundsatz von Treu und Glauben aus § 242 BGB, wonach der Verwaltungsbeirat mit allen ihm gebotenen Mitteln gehalten ist, Schäden von der Wohnungseigentümergemeinschaft abzuwenden, auf Gefahren und Risiken hinzuweisen sowie auf die Pflichtverletzung des Verwalters aufmerksam zu machen. Der Beirat haftet unter Umständen auch bei Vorsatz und Fahrlässigkeit im Sinne des BGB. So hat der BGH entschieden, dass auch bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit des Beirates dieser für leichte Fahrlässigkeit haftet. Letztendlich muss im Einzelfall hinsichtlich des einzelnen Haftungsumfanges noch unterschieden werden, ob der Beirat nun ehrenamtlich oder hauptberuflich, ob im Innen- oder Außenverhältnis verletzend tätig geworden ist. Grundsätzlich sollte deshalb der Verwaltungsbeirat diese möglichen Haftungsrisiken mit seinem Verwalter besprechen und ggfls. eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Schnell kann aus einer ehrenamtlichen, gut gemeinten Mitarbeit ein nicht abschätzbares Risiko für einen Beirat entstehen!


11.07.2008 500 plus X - auch wir sind dabei !

Patenschaften für Da-Sein: Zur finanziellen Sicherung der Arbeit im Hospizhaus werden erhebliche Mittel benötigt. Ein Teil der laufenden Kosten des ambulanten Hospizdienstes und 10% der Kosten des stationären Hospizes müssen auf Grund einer bundesweiten Regelung durch Spenden gedeckt werden. Das bedeutet allein für das stationäre Hospiz eine Summe von ca. 50.000 € pro Jahr. Diese relativ hohe Eigenbeteiligung soll zeigen, dass die Betreuung Sterbender nicht an eine Institution abgegeben wird, sondern bürgerschaftliches Engagement bleibt. In einem ersten Schritt ist es unser Ziel, mindestens 500 Paten für Da-sein zu gewinnen. Helfen auch Sie.


23.06.2008 Immovesta hat Sommerferien

Immovesta hat Sommerferien! Von heute, den 23.06.2008 bis zum 06.07.2008 ist unser Büro geschlossen. Telefonisch sind wir selbstverständlich erreichbar, da unsere Festnetzanschlüsse sowie unsere Handyrufnummern an unser Büro in Kaiserslautern weitergeleitet sind. Somit bleibt von dort die gewohnte Kompetenz erhalten und eventuelle Anfragen können auch von dort selbstverständlich abgearbeitet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 


04.06.2008 Müssen wir den Verwalter entlasten?

Nachfolgenden Bericht haben wir einer Fachzeitschrift entnommen. Diesen möchten wir nicht kommentieren, jedoch halten wir ihn für diskussionswürdig. Müssen wir den Verwalter entlasten? \"Auf fast allen Eigentümerversammlungen steht die Entlastung des Verwalters auf der Tagesordnung. Sie wird als Vertrauensbeweis gewertet und wird meist abgeknickt. Doch Sie sollten die Konsequenzen kennen. Recht auf Entlastung: Von Gesetzes wegen gibt es kein Recht des Verwalters, von den Eigentümern für Arbeit im ablaufenden Wirtschaftsjahr entlastet zu werden. Es ist umstritten, ob ein solches Recht im Verwaltungsvertrag verankert werden kann. Eigentümer sollten eine solche Klausel nicht akzeptieren. Risiken für Eigentümer: Der Verwalter haftet im Rahmen der Verjährungsfristen. Wird er entlastet, obwohl zu erkennen war, dass er sich haftbar gemacht hat, sind spätere Ansprüche gegen ihn ausgeschlossen. Dies kann sogar zu einer Haftung des ehrenamtlichen tätigen Beirats führen. Beschlussvertrag streichen: Steht der Punkt Entlastung auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlung sollten Sie die Verwaltung auffordern, den Beschlussvertrag zu streichen. Dies können Sie auch noch zu Beginn der Versammlung anregen.\"


15.05.2008 Vielen Dank für fast vier Jahre Mitarbeit!

Unser Immobilienberater Marc Geppert möchte zurück zur Schule. Herr Geppert beendet leider auf eigenen Wunsch hin unsere Zusammenarbeit. Wir danken Ihm für seine Mitarbeit, seinen Fleiß und seine Zielstrebigkeit mit der er uns, wann immer es nötig war, zur Seite stand. Wir wünschen Ihm auf seinem weiteren Lebensweg alles Gute!
 


04.03.2008 SAT 1 Akte 08 deckt Fehler in Heizkostenabrechnung der Firma Brunata auf!

Unser Brief an Akte 08.................... Firma Meta Produktions Postfach 110 643 10836 Berlin Trier, den 03.02.2008 info@immovesta.de Ihre Anfrage vom 01.02.2008 - Liegenschaft Hornstr. 15, Trier Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Redaktion Akte 08, aufgrund Ihrer Anfrage und Ihrem Besuch bei uns, möchte ich hiermit wie folgt Stellung beziehen. Zu Ihrer ersten Frage, warum die Abrechnung solch hohe Energieverbrauchwerte aufweist, liegt leider daran, dass die Firma Brunata in der Abrechnung einen falschen Abrechnungszeitraum zugrunde legte. Eine Erklärung hierfür finden Sie als Anlage beigefügt. Zu Ihrer zweiten Frage muss ich mich leider für die Umstände entschuldigen, die unseren Bewohnern in oben genannter Liegenschaft entstanden sind. Selbstverständlich steht unseren Mietern eine Belegeinsicht nach vorheriger Terminabsprache immer zu. Als Objektbetreuer und Ersteller der Jahresabrechnung 2006 war mein persönliches Entsetzen über den Tausch der Mietsache zwischen den Mietern Hartmann und Thielmann ohne vorheriger Absprache mit uns als Vermieter leider größer als meine Verpflichtung die Einsichtnahme der Belege zu gewähren. Ihre dritte Frage, wie wir nun die Angelegenheit zum Wohle unserer Mieter erledigen können, darf ich Ihnen mitteilen, dass bis Mittwoch, den 06.02.2008 eine korrigierte Abrechnung erstellt ist. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. mit freundlichen Grüßen Immovesta gez. Marc Geppert ....................In einem Fax vom 01.02.2008 an uns, erklärt die Geschäftsleitung der Firma BRUNATA, dass unter anderem die erste Ablesung aller Erfassungsgeräte erst am 15.05.2007 stattfand. Somit liegt zwar kein Ablesefehler vor, jedoch wurde der Abrechnungszeitraum falsch festgelegt. Statt zum 31.12.2006 zu ermitteln, wurde leider irrtümlicher Weise der 15.05.2007 als Enddatum für die Abrechnung genommen. Die Geschäftsleitung hat sich bei uns für diesen Fehler entschuldigt. Wir haben diese Entschuldigung angenommen.....................Selbstverständlich bedauern wir, dass unsere Mieter eine fehlerhafte Abrechnung der Firma Brunata erhielten. Jedoch war die Abrechnung inhaltlich schlüssig und die Abrechnungszeiträume richtig angegeben.
 


22.02.2008 Und noch einen Smart

Heute haben wir einen weiteren Smart bei unserem Smart Partner SMP Automobilhandel AG, Saarbrücken für unser Team in Kaiserslautern erworben. Auch diesmal möchten wir uns für eine perfekte Kundenbetreuung bedanken. www.smart4saar.de


01.02.2008 Motivierte Praktikantin erhält Ausbildungsplatz

Aufgrund einer vom Arbeitsamt geförderten Praktikumsmaßnahme, konnten wir unsere neue Kollegin, Frau Lisa Bernardy, als äußerst motivierten lernwilligen und fleißigen jungen Menschen kennen lernen. Dank dieser Maßnahme haben wir uns entschlossen Frau Bernardy ab dem 01. August 2008 eine Ausbildungsstelle anzubieten. Dieses Angebot hat Frau Bernardy nunmehr angenommen, so dass wir uns auf eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft freuen.


23.01.2008 Vermietungsaktivitäten aufgekündigt

Heute haben wir nach reiflicher Überlegung die Zusammenarbeit mit der Firma Nahlenz Hausverwaltung GmbH aus Schopp für deren Objekte in Kaiserslautern beendet.
 


27.12.2007 Immovesta hat Betriebsferien.

Lieber Kunde, wir haben in der Zeit vom 24.12.2007 bis zum 04.01.2008 Weihnachsferien. Ab dem 07.01.2008 stehen wir Ihnen wieder zur Verfügung.


24.12.2007 Frohe Weihnachten 2007

Lieber Kunde, Geschäftspartner und Freund des Hauses, auch in diesem Jahr möchten wir es nicht versäumen, uns bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen zu bedanken und unsere Verbundenheit zu zeigen. Wir möchten daher auf diesem Wege all denen Dank sagen, die durch Ihre Mitwirkung, Ihr Vertrauen oder Ihren Rat uns zur Seite standen, und somit an der nunmehr seit vielen Jahren stetig steigenden Entwicklung unserer Firma mitgewirkt haben. Der positiven Entwicklung unseres Unternehmens ist es zu verdanken, dass wir in diesem Jahr eine weitere Auszubildende, eine Praktikantin sowie eine weitere Malerin in unser Team aufnehmen konnten. Die Standorterweiterung Kaiserslautern, die wir zum größten Teil dem Vertrauen des dort Marktführenden, der Nahlenz Hausverwaltung zu verdanken haben, ist ein sehr arbeitsreicher Schritt gewesen. Jedoch glauben wir das dieses Tun eines der wichtigsten seit Firmenbestehen war. Die langjährige Zusammenarbeit mit unseren Mietern, Geschäfts- und Privatkunden, Bauträgern und Hausverwaltern hat sich auch diesmal bewährt und uns nunmehr schon wieder ein weiteres bestes Geschäftsjahr seit Firmenbestehen beschert. Wir können hier und heute nicht oft genug den Dank für das Vertrauen, die Kooperation und die Partnerschaft, die wir erfahren durften, in Worte fassen und erhoffen uns für unser aller Zukunft eine weiterhin genauso gute Zusammenarbeit. Wir wünschen Ihnen, Ihrer Familie und all Ihren Lieben ein wunderbares erfüllendes Weihnachtsfest sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2008.
 


12.06.2007 Ehemaliger Auszubildender wird Immobilienberater

Heute, nach erfolgreicher Abschlussprüfung haben wir mit Herrn Marc Geppert einen Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft als weiteren Mitarbeiter für unseren Standort Trier. Herr Geppert wird die Vermarktung, Vermietung und Betreuung verschiedener Objekte in Trier übernehmen. Als Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft verfügt er nicht nur über das berufliche Hintergrundwissen, sondern genießt auch das Vertrauen unseres Hauses. In den drei Jahren seiner umfangreichen Lehrzeit in unserem Unternehmen konnten wir uns von seinem Engagement, seinem Fleiß und seiner Motivation Neues zu erlernen ausgiebig begeistern. Seine Fremdsprachenfähigkeiten in Spanisch und Englisch in Wort und Schrift ermöglichen uns auch weiterhin unseren ausländischen Kunden in ihrer Muttersprache Rede und Antwort zu stehen.
 


01.04.2007 Objektbetreuung Wohnpark City Kaiserslautern

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Facility Management sowie als Unternehmensberater für Wohnungseigentümergemeinschaften sind wir nun eine Kooperation mit der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie dem WEG Verwalter der Firma Nahlenz Immobilienverwaltung aus Schopp für das Objekt Wohnpark City eingegangen. Nach umfangreichen Gesprächen mit Vertretern der Eigentümergemeinschaft haben wir uns entschlossen diesen äußerst erfolgversprechenden Auftrag anzunehmen. Der ab heute beginnende Dienstleistervertrag im Bereich Aufsichts- und Beratertätigkeit für die Wohnungseigentümergemeinschaft \"Wohnpark City\" in Kaiserslautern umfasst das Optimieren der laufenden Unterhaltungskosten sowie die Erarbeitung einer Vermarktungs- bzw. Vermietungsstrategie um die wirtschaftlich angeschlagene Eigentümergemeinschaft neu am Markt zu platzieren. Das Objekt hat 255 Wohneinheiten, 265 Tiefgaragenstellplätze und darüber hinaus 27 Gewerbeeinheiten. Die Lage, der Zustand sowie der interessante architektonsiche Aufbau dieser Wohnanlage ermöglicht uns, unsere bereits in ähnlichen Wohnanlagen durchgeführten Wohnkonzepte anzuwenden. Die Nähe der traditionellen Altstadt sowie zur Fachhochschule bietet die wunderbare Möglichkeit eines attraktiven studentischen Wohnens.
 


01.03.2007 Nun auch Neuvermietung der Wilhelm-Deuser-Str. 27 - 33 in Trier durch uns

Da wir ab heute vom bestellten WEG Verwalter Bräuer Hausverwaltung, Schillerstraße 39, 54329 Konz als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft den Auftrag erhielten auch die Wohnungen, die sich in derer Sondermietverwaltung betreut werden zu vermieten, möchten wir dies als Anlass nehmen um uns für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken. Die Wohnanlage befindet sich in der Wilhelm-Deuser-Straße in Trier. Dieser Stadtteil, mit dem Namen Feyen ermöglicht ein zentrumsnahes Wohnen. Dieses Terrassenhausähnliche Bauwerk mit 88 Wohnungen, 82 Tiefgaragenstellplätzen sowie 8 Außenstellplätzen wird wegen seiner ruhigen und angenehmen Wohngegend gerne von Studenten sowie Pendlern nach Luxemburg gewählt.
 


01.12.2006 Fuhrparkerweiterung

Dreieinhalb Jahre Mitarbeit, auf die wir mit Freude zurück blicken, haben uns dazu bewegt, unserer Maler- und Lackiererin Frau Jenny Hecklau, die nicht nur mit viel Freude, sondern auch mit freundschafltichem Fleiß ihrer Arbeit nachgeht, ein für ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Firmenfahrzeug zu überlassen. Das heute durch die Firma Citroen Hoff uns übergebene Fahrzeug, ein ausgestatteter Werkstattwagen, wird es uns nun ermöglichen, eine Mängelbeseitigung Just-in-Time vorzunehmen. Dieser Firmenwagen ist mit den benötigten Kleinteilen ausgestattet, die nunmehr eine sofortige Reparatur ermöglichen. Denn das Mitführen von kleinen Dingen, die große Fehler verursachen können, bringt oftmals das Vermieter-Mieter-Verhältnis an die Grenzen ihrer Geschäftsbeziehung.
 


01.11.2006 Beginn Objektpflegevertrag Wilhelm-Deuser-Str. 27 - 33 in Trier

Heute, am 01.11.2006, wurde zwischen der Eigentümergemeinschaft Wilhelm-Deuser-Str. 27 - 33 und Immovesta ein Dienstleistungsvertrag, der die Pflege und Betreuung des Gemeinschaftseigentums beinhaltet, abgeschlossen.


01.10.2006 www.waschmalwieder.de, Güterstrasse 55 B in Trier

Bei der Überlegung der Vermarktungsmöglichkeiten unserer Ladenlokale im Objekt Moselresidenz haben wir uns entschlossen eine Gewerbeimmobilie als Waschsalon zu nutzen. Damit möchten wir die Attraktivität der Wohnanlage ausweiten. Der Waschsalon steht ausschließlich den Bewohnern der 450 Wohnungen, die sich im Hintergrund der Geschäftszeile befinden, zur Verfügung.


07.09.2006 Lehrstelle erfolgreich vergeben

Unsere Auszubildende, Frau Svenja May, die ab heute Kauffrau für Bürokommunikation in unserem Hause erlernt, wird, so hoffen wir, eine lehrreiche Ausbildung in den kommenden drei Jahren bei uns erfahren. Aufgrund eines Berufpraktikums konnten wir uns von Ihrer überdurchschnittlichen Motivation überzeugen und haben uns, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine Lehrstelle zu vergeben war, trotzdem entschieden, einem engagiertem jungen Menschen eine Lehrstelle zu bieten.


06.06.2006 Erwerb der Gewerbeeinheiten in der Güterstraße 49 - 55b in Trier

Obwohl über viele Jahre hinweg diese Gewerbeeinheiten als unvermietbar galten, sehen wir die Wohnanlage Moselresidenz Güterstrasse 49 - 55 B als die Immobilie für das perfekte studentische Wohnen in Trier an. Daher haben wir uns heute dazu entschlossen die Gewerbeflächen im Objekt zu erwerben. Die Gewerbeeinheiten sollen dann, nach umfangreicher Sanierung, eine marktgerechte Vermietung bzw. Nutzung erfahren.
 


15.03.2006 So bleiben Sie als Eigentümer immer informiert

Immovesta informiert. Sie lieber Kunde, heute in eigener Sache. Wie dem einen oder anderen Eigentümer bereits bekannt ist und von diesen auch oft genutzt wird, erlauben wir uns heute Sie nochmals darauf hinzuweisen, dass es auf unsrer Internetseite unter der Rubrik ?Dienstleistung? einen gesonderten Eigentümerbereich gibt, bei dem wir Sie, wenn Sie uns freundlicherweise Ihre E-Mail Adresse überlassen, über die Gegebenheiten, Änderungen und Neuerungen Ihrer Gemeinschaft kostenlos informieren. Für Eigentümer, die durch uns Ihre Wohnung vermarktet bzw. vermietet bekommen, sind auch dort die Mieterakten der aktiven und inaktiven Mieter hinterlegt. Darin befinden sich auch Unterlagen der Gemeinschaft, wie z. B. Teilungserklärung, Jahresabrechnungen und eine monatlich stattfindende Objektbegehung. Diese Objektbegehung ermöglicht Eigentümern, die nicht in der Nähe wohnen, einen visuellen Eindruck über den optischen Zustand Ihrer Gemeinschaft zu erfahren.


01.10.2005 Neuvermietung Whg. 001 Hornstraße 15

Endlich ist die Sanierung unseres Hornstrasse 14 und 15 soweit abgeschlossen, dass heute der erste Mieter in das Anwesen einziehen kann.
 


02.12.2004 Hornstrase 14 und 15 in Trier West

Wie bereits in der Vergangenheit in unserem Hause entschieden, halten wir durch weiteren Immobilienerwerb am Standort Trier West fest. Nicht nur durch die Nähe zur City, sondern auch durch architektonische Glanzstücke sehen wir Trier West nicht in solch negativem Licht, wie dies ungerechterweise durch Einzelne immer noch propagiert wird. Nach umfangreicher Sanierungsmaßnahme werden beide Häuser, so hoffen wir, Trier West wieder ein wenig weiteren Glanz verleihen.
 


02.08.2004 Ausbildungsberuf Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

Ab heute Montag, den 02.08.2004 beginnt Herr Marc Geppert seine Ausbildung bei uns. Innerhalb der dreijährigen Lehrzeit wird er in unserem Unternehmen zum Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft ausgebildet. Die begleitende Berufsschule, die Herr Geppert für diesen Ausbildungsbereich besuchen wird, ist das Europäische Bildungszentrum in Bochum. Wir wünschen Herrn Geppert und uns eine erfolgreiche Ausbildungszeit.
 


15.07.2004 Ehemaliges Postamt als neues Firmendomizil

Die Entscheidung mit namhaften Größen der Handwerkskunst die Immobiliensanierung zu bestreiten, war heute aus unserer Sicht heraus, die richtige Wahl. Der Dank gilt all unseren Partnern, die mit Freude und Engagement beim Gelingen mitgewirkt haben. Die gewonnene Begeisterung an dem gelungenen Projekt hat uns dazu bewogen, hier unseren Firmensitz zu platzieren. Nach Fertigstellung unserer Gewerbeeinheit in der Saarstraße 72, ziehen wir heute in die neuen Räumlichkeiten um. Wir hoffen mit dieser Standortverlegung und der Vergrößerung unserer Büroräume unseren Arbeitsablauf noch effektiver und effizienter zu gestalten.


25.06.2003 Personelle Erweiterung der Abteilung Objektpflege

Aufgrund der stetigen Nachfrage und der effizienteren Vermietbarkeit von Immobilien, die sich in unserem Eigentum befinden, haben wir uns entschieden, ausschließlich renovierte Wohnungen an unsere Mieter zu übergeben. Um eine qualifizierte Pflege zu erlangen, haben wir mit Frau Hecklau, als gelernte Maler- und Lackiererin, eine engagierte Mitarbeiterin gefunden, die auch individuelle Wünsche unserer Mieter erfüllen kann. Frau Hecklau wird, so hoffen wir, ihre Qualifikation und Fähigkeiten auch bei der Objektbetreuung für Kunden mit einbringen, so dass wir zukünftig der stetig wachsenden Nachfrage nach professioneller Hausmeisterbetreuung mit Qualität entgegegen treten können.


11.04.2003 Projekt Saarstraße Trier

Heute haben wir uns, entgegen der eigentlichen Unternehmensplanung, wieder einer etwas größeren Albausanierung angenommen. Nachdem das mehr als 100 Jahre alte Wohn- und Geschäftshaus im südlichen Stadtteil von Trier die letzten Jahren keine Beachtung erhielt, hoffen wir, nachdem es jetzt in unseren Besitz überging, es wieder aus seinem Dornröschenschlaf erwecken zu können. Wir möchten somit diesem schönen Stadteil mit dieser Immobilie etwas Flair aus vergangenen Tagen zurück bringen zu können. Das Gebäude, das aus acht Wohnungen sowie aus zwei großen geteilten Gewerbeeinheiten besteht, wurde von einem Glasermeister erbaut, später hinaus als Postamt genutzt und dann später von der Firma Elektro Krein als Firmenstandort gewählt. Die umfangreichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen werden mit ausgewählten Firmen ausschließlich aus Trier vorgenommen. Mit vielen dieser Firmen stehen wir seit Jahren in engen Geschäftsbeziehungen und sind auch bei diesem Projekt davon überzeugt, dass es gerade bei solch einem liebevoll geplanten und erbauten Haus, den Fachkenntnissen des besonderen Handwerkers bedarf.


28.08.2002 Geschäfstführerin von Agenta erhält Prokura

Durch die erfolgreiche Übernahme der Firma Agenta Immobilien Vermittlungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH Trier haben wir uns entschlossen, der ehemaligen Geschäftsführerin des Unternehmens, Frau Julia Klink graduierte Diplom Betriebswirtin, die auch weiterhin für uns tätig sein wird, Einzelprokura zu erteilen.


06.08.2002 Fusion mit der Firma Agenta GmbH in Trier

Heute erfolgte die Übernahme mit Verschmelzungsvertrag der Firma Agenta Immobilien Vermittlungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Um den Wachstum unseres Unternehmens weiter voran zu treiben, haben wir mit der heutigen Fusion einen weiteren Schritt in die richtige Richtung unternommen. Gleichzeitig wurde der Immobilienbesitz des Unternehmens von uns übernommen. Wir glauben auf diesem Wege unsere Marktpräsenz in Trier weiter voran bringen zu können.


06.04.2000 Firmensitzverlegung nach Trier

Heute, am 06.04.2000, wurde unser Firmensitz von Stuttgart nach Trier verlegt. Bedingt dadurch, dass unsere Hauptaktivitäten nunmehr in Trier stattfinden, haben wir die Entscheidung getroffen, uns aus der ältesten Stadt Deutschlands heraus zu repräsentieren.